Koalitionsvertrag: Schwarze Zeiten für den Tierschutz in Hessen

Das Hessische Tierschutzbündnis, ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., TASSO e.V., Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V., kritisiert, dass der Tierschutz nur einen untergeordneten Stellenwert im Koalitionsvertrag von CDU und SPD einnimmt. Besonders bemängeln die Tierschützer die hervorgehobene Bedeutung der Jagd, die lediglich das Hobby einer kleinen Minderheit darstellt, während der Tierschutz hingegen als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. … weiterlesen

„Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!“

Menschen für Tierrechte übergibt Petition an die Bundesminister Cem Özdemir und Marco Buschmann

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat am 12.12.2023 57.308 Unterschriften von Bürger:innen übergeben, die die Petition „Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei“ unterschrieben haben. Die Unterzeichner:innen fordern, die Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem zu schließen, damit Tierquälerei endlich effektiv verfolgt und hart bestraft wird.

Dokumentationen und Recherchen belegen immer wieder, dass Tierquälereien in Schlachthöfen, in Zucht- und Mastanlagen, bei Tiertransporten und in Tierversuchslaboren nicht die Ausnahme, sondern oft die Regel sind. Aktuelle Beispiele sind der Schlachthof Aschaffenburg, wo Tiere mit Elektroschockern gequält und ohne Betäubung geschlachtet wurden (1) oder die am 20. November veröffentlichte NDR-Recherche zu illegalen Tierversuchen in Deutschland (2). … weiterlesen

Urteil im „Allgäuer Tierschutzskandal“ rechtskräftig

Bundesgerichtshof – Beschluss vom 25. Juli 2023 – 1 StR 145/23

Das Landgericht Memmingen hat zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt (§ 17 Nr. 2 Buchst. b TierSchG). Gegen einen Angeklagten hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot verhängt, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten, betreuen oder sonst berufsmäßigen Umgang mit diesen zu haben (§ 20 Abs. 1 TierSchG). Gegen den anderen Angeklagten hat es eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren festgesetzt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Nach den durch das Landgericht getroffenen Feststellungen unterließen es die Angeklagten als verantwortliche Tierhalter entgegen ihrer sich aus § 2 Nr. 1 TierSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergebenden Pflicht, bei den von ihnen gehaltenen Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen, namentlich einen Tierarzt beizuziehen. Sie fügten so den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu, die bei Vornahme der gebotenen Handlungen hätten vermieden werden können. Ein Angeklagter enthornte ferner acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe.

Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten bleiben ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat hat keinen die Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben.

Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:
LG Memmingen – 1 KLs 331 Js 15146/19 – Urteil vom 29. November 2022

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 17 TierSchG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. …
2. einem Wirbeltier
a) …
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

§ 20 TierSchG:
(1) Wird jemand wegen einer nach § 17 rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht das Halten von sowie den Handel oder den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder für immer verbieten, wenn die Gefahr besteht, daß er weiterhin eine nach § 17 rechtswidrige Tat begehen wird.

§ 2 TierSchG:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

§ 4 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung):
(1) Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften des Abschnitts 2 sicherzustellen, dass
1. …
2…
3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird;


3.8.2023
Bundesgerichtshof
www.bundesgerichtshof.de

 

Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt Ermittlungen gegen Verantwortliche des Schlachthofs Oldenburg ein, obwohl eigenes Gutachten Straftaten aufzeigt

Bericht: Deutsches Tierschutzbüro

Oldenburg, 13.06.2023. Anfang November 2018 hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial, das Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg dokumentiert, der Staatsanwaltschaft Oldenburg, dem zuständigen Veterinäramt Oldenburg und dem Landwirtschaftsministerium in Hannover überreicht. Die Videos zeigen, wie eine Vielzahl von Rindern und ausgedienten Milchkühen unzureichend und nicht fachgerecht betäubt wurden und, obwohl sie augenscheinlich bei Bewusstsein waren, noch gestochen und getötet wurden. Dies lässt sich auf den Aufnahmen in erschreckender Vielzahl bei den Tieren feststellen. Darüber hinaus wurden Tiere verbotenerweise bis zu 28 Mal mit Elektroschockern malträtiert, mit Treibpaddeln oder anderweitig gewaltsam aus ihren Boxen getrieben und unnötigerweise Verletzungsgefahren ausgesetzt. Der Schlachthof selbst bestätigte im Grunde die Vorwürfe. Die Bildaufnahmen entstanden mit versteckten Kameras in dem Zeitraum September und Oktober 2018 und umfassen über 600 Stunden Videomaterial. … weiterlesen

Fragwürdige Begründungen für eingestellte Ermittlungen

Strafanzeigen in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: fast alle Verfahren eingestellt

Lebendtiertransporte in Drittstaaten: VIER PFOTEN veröffentlicht einen neuen Report (siehe unten) über 21 Strafanzeigen gegen Organisator:innen, Speditionen und Veterinärbehörden in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die globale Tierschutzstiftung hatte die Beteiligten im Juni 2020 aufgrund des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei bei Tiertransporten angezeigt. VIER PFOTEN geht davon aus, dass den Tieren während der beanstandeten Tiertransporte in den Jahren 2019 und 2020 sowie am Zielort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden. Inzwischen wurden 18 der Verfahren eingestellt. Die Begründungen der Staatsanwaltschaften zu den eingestellten Verfahren hält VIER PFOTEN für fragwürdig.

„In Deutschland fehlt den Behörden und der Justiz offenbar der Wille, Tierschutzbestimmungen auf Transporten in Hochrisikostaaten durchzusetzen. Unser Eindruck ist, dass die Genehmigungsbehörden den an den Transporten Beteiligten viel zu viel durchgehen lassen. Auffällig ist, dass die Staatsanwaltschaften bei unseren Strafanzeigen den Beschuldigten zum Teil mehr Glauben schenkten als unseren Belegen. Dabei zeigt unsere Auswertung sehr deutlich, dass die Transporte so geplant und durchgeführt wurden, dass nicht einmal die ohnehin laschen Tierschutztransportvorgaben eingehalten wurden. Dies hätten die Veterinärbehörden in keinem Fall genehmigen dürfen. Die Auswertung unserer Strafanzeigen zeigt, dass man sich in Sachen Tierschutz nicht auf die Veterinärbehörden und die Justiz verlassen kann. Wenn die Behörden Transporte rechtswidrig genehmigen und selbst Strafanzeigen nicht ausreichen, um Tierschutzverstöße zu verhindern, brauchen wir ein nationales Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten und Drittstaaten.“
Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiere in der Landwirtschaft bei Vier Pfoten

Hintergrund
Vier Pfoten hatte im Juni 2020 in 21 Fällen Strafanzeigen gegen Tiertransporte in Drittländer gestellt. Es handelte sich bei allen Strafanzeigen um lange Tiertransporte aus Deutschland in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Algerien, Marokko, Georgien, Iran, Libanon, Libyen, Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan. Von den 21 Strafanzeigen wurden bei 18 die Ermittlungen eingestellt. Doch in allen 21 Fällen wurden diese Tiertransporte nach Ansicht von VIER PFOTEN in strafbarer Weise, also rechtswidrig, von den Behörden genehmigt und von den Betreibern durchgeführt. Entsprechende Belege, wie zum Beispiel abgestempelte, unplausible Transportplanungen, wurden den Anzeigen größtenteils beigelegt. Aus den Transportplanungen ging hervor, dass weder eine nachvollziehbare Transportroute vorlag, noch vorgeschriebene Versorgungsstellen und Pausenzeiten eingehalten wurden. Dies machte ein Leiden der Tiere mehr als wahrscheinlich. Die später im Zielland folgende Schlachtung ohne Betäubung stellt einen weiteren Grund dar, der das Leiden der exportierten Tiere mehr als wahrscheinlich sein lässt.  „Die Begründungen der Staatsanwaltschaften muten da zynisch an: Diese argumentierten teilweise, dass das Leiden der Tiere nicht mehr nachvollziehbar sei, da der Transport bereits abgeschlossen sei. Frei nach dem Motto: Aus den Augen aus dem Sinn. Eine aus unserer Sicht völlig unverständliche Rechtfertigung. Insgesamt halten wir die Begründungen zur Einstellung der Ermittlungen für mehr als fragwürdig“, so Ina Müller-Arnke.

Die Politik muss Verantwortung übernehmen
Die Staatsanwaltschaften beriefen sich in den eingestellten Verfahren häufig darauf, dass eine Klärung der Grundsatzfrage, ob Tiertransporte in Hochrisikostaaten außerhalb der EU überhaupt genehmigt werden dürften, der Bundesregierung obliege. Die Bundesregierung verweist jedoch bei der Frage, ob ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittländer angebracht wäre, auf die EU. Zudem verweist sie bezüglich der Verantwortlichkeit zur Erteilung von Transportgenehmigungen auf die Bundesländer. Die Bundesländer wiederum verweisen auf die Genehmigungsbehörden, die jedoch rechtswidrig Tiertransporte durchwinken.  „Und so wird die Verantwortung immer wieder zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben. Das muss endlich ein Ende haben. Wir brauchen deshalb dringend ein nationales Verbot von Drittlandexporten lebender Tiere“, sagt Ina Müller-Arnke.

zum neuen Report über die Auswertung von 21 Tierschutz-Strafanzeigen


17.4.2023
Oliver Windhorst
Vier Pfoten e.V.
www.vier-pfoten.de

 

Offener Brief an Cem Özdemir: Tierschutzbündnis fordert Korrektur des Tierversuchsrechts

Mitteilung: Ärzte gegen Tierversuche e. V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Die Bundesregierung will in diesem Jahr das Tierschutzgesetz überarbeiten. Ein Bündnis aus 14 Tierschutz- und Tierrechtsvereinen fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um die eklatanten gesetzlichen Defizite im deutschen Tierversuchsrecht zu beheben. Die aktuelle Rechtslage erlaubt noch immer schwerbelastende Tierversuche und schwächt die Genehmigungsbehörden.

Die EU-Kommission leitete 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil es die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt umgesetzt hatte. Die Rüge der EU umfasste 25 Punkte, die fast alle zu Lasten des Tierschutzes gingen. Nachdem Deutschland unter dem Druck der EU 2022 das Tierschutzgesetz und die zugehörige Verordnung nachbesserte, stellte die Kommission das Verfahren zwar ein, es bestehen jedoch weiterhin gravierende Mängel, insbesondere beim sensiblen Genehmigungsprozess für Tierversuche. … weiterlesen

Bundesregierung positioniert sich gegen die Trophäenjagd

Arten- und Tierschützer*innen fordern konsequentes Handeln

Mitteilung: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Die Bundesregierung setzt ein starkes Zeichen gegen die Jagd auf bedrohte und international geschützte Tierarten. Nach dem Ausstieg aus dem Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) zum 31. Dezember 2022 schafft sie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU jetzt Klarheit: Eine Bejagung von Arten, die im Bestand bedroht sind, sollte grundsätzlich nicht erfolgen, heißt es. Das Bundesumweltministerium hatte bereits im April 2022 Restriktionen bei der Einfuhr von Jagdtrophäen angekündigt, nun zog das Landwirtschaftsministerium mit dem Austritt aus dem CIC nach.


Laut der Antwort will die Bundesregierung nun offenbar Maßnahmen erarbeiten, um die Trophäenjagd auf international geschützte Arten strenger zu regulieren und die Importe von Jagdtrophäen dieser Arten möglichst insgesamt zu reduzieren. Außerdem kündigte die Bundesregierung strengere Kontrollen sowie Importverbote bei fehlender Nachhaltigkeit an. Zudem will sie sich dafür einsetzen, die Einfuhrgenehmigungspflicht von bisher lediglich zwölf Tierarten auf alle Arten des Anhangs B der EU-Artenschutzverordnung auszuweiten.

Deutschland ist mit Abstand der größte Importeur von Jagdtrophäen international geschützter Tierarten in der Europäischen Union. 4.242 Einfuhrvorgänge von Jagdtrophäen international geschützter Tierarten gab es laut Bundesamt für Naturschutz zwischen 2016 und 2022, darunter 158 Leoparden, 117 Flusspferde, 143 Afrikanische Elefanten, 112 Löwen, 51 Geparden, 18 Breit- und 2 Spitzmaulnashörner sowie 6 Eisbären. Die Einfuhren sind mit 463 im Jahr 2022 wieder leicht angestiegen, wie aus einer aktuellen, noch nicht veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Ina Latendorf (DIE LINKE) hervorgeht. Die negativen Effekte der Trophäenjagd für die Erhaltung der ohnehin schon dezimierten Tierbestände seien gravierend, unterstreicht ein großes Bündnis führender Tier- und Artenschutzorganisationen.

Tier- und Artenschützer*innen fordern seit langem Importverbote für Jagdtrophäen bedrohter und CITES-geschützter Arten nach Deutschland. Auch die Ethikfachgruppe der Weltnaturschutzunion (IUCN) appellierte vor einem Jahr an die Bundesregierung, der Trophäenjagd durch Importverbote endlich einen Riegel vorzuschieben.

Die Organisationen fordern, dass Deutschland als Schlüsselland in Europa Verantwortung übernehmen muss, und den unnötigen Abschuss unzähliger bedrohter Tiere beendet. In einer Zeit, in der mehr Tierarten vom Aussterben bedroht sind als jemals zuvor, müsse jede zusätzliche Gefahr für den Fortbestand der Arten ausgeschlossen werden. Der Abschuss von Löwen, Giraffen, Leoparden und anderen Arten, deren Populationszahlen in den letzten Jahren massiv geschrumpft sind, sei nicht zu rechtfertigen. Deutschland müsse sich nach jahrzehntelangen Versäumnissen endlich für einen ethischen und nachhaltigen Artenschutz positionieren.

Hinzu komme, dass immer mehr Menschen die Trophäenjagd ablehnten. Die Menschen hätten kein Verständnis dafür, dass sich einige Wenige das vernichtende Privileg erkauften, bedrohte Tiere zum Spaß und für ihre private Trophäensammlung zu töten. Gleichzeitig versuche die internationale Gemeinschaft diese Arten vor dem Aussterben zu schützen.

Das Bewusstsein in der Gesellschaft für einen ethischen Umgang mit Tieren hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In einer aktuellen Umfrage sprechen sich 89 Prozent der Bundesbürger*innen gegen die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland aus. In Südafrika, gemeinsam mit Namibia eine der beliebtesten Destinationen für deutsche Jagdtourist*innen, lehnen 68 Prozent der Befragten, unabhängig vom sozialen Hintergrund, die Trophäenjagd ab.

Die Organisationen fordern von der Bundesregierung ein Importverbot von Jagdtrophäen geschützter Tierarten nach Deutschland. Dies sei europarechtskonform und umsetzbar und ein längst überfälliger politischer Schritt. Andere EU-Länder seien hier deutlich weiter. Deutschland hinke als größter Trophäenimporteur leider hinterher.

Hintergrund:

  • Trophäenjäger*innen töten häufig die größten und stärksten Individuen einer Art, die für den Fortbestand ohnehin bedrohter Tierbestände besonders wichtig sind. Diese unnatürliche, menschengemachte Selektion schwächt die genetische Gesundheit der Population, verändert die Alters- und Geschlechtsverhältnisse, verringert die Reproduktionsraten und stört die soziale Ordnung nachhaltig.
  • Mit Beginn des neuen Jahres ist die Bundesregierung (unter Federführung des BMEL) aus der Jagdlobby-Organisation des „Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd“ (CIC) ausgetreten. Wie aus der offiziellen Begründung der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der CDU-/CSU-Fraktion hervorgeht, ist die Trophäenjagd Grund des Austritts: „An der Trophäenjagd wird breite gesellschaftliche Kritik geübt. Die Bejagung von zum großen Teil geschützten Arten widerspricht zudem der grundsätzlichen politischen Ausrichtung der Bundesregierung. Außerdem hat sich der CIC in jüngster Zeit wiederholt öffentlich gegen ein von verschiedenen europäischen Ländern angestrebtes Importverbot von Trophäen gewendet […]. Diese Kritik an europäischen Partnern kann durch das BMEL auch mittelbar in keiner Weise mitgetragen werden.“
  • Mehrere europäische Länder haben sich bereits verpflichtet, die Einfuhr von Jagdtrophäen zu stoppen. Im Jahr 2015 haben Frankreich ein Einfuhrverbot von Löwentrophäen und die Niederlande für Trophäen von über 200 Arten erlassen. In Finnland tritt im Juni 2023 ein neues Naturschutzgesetz in Kraft, das den Import von Jagdtrophäen streng geschützter Arten (alle Anhang A- und zwölf Anhang B-Arten) von außerhalb der EU verbietet. Das belgische föderale Parlament hat einstimmig die Regierung aufgefordert, unverzüglich keine Einfuhrgenehmigungen für Trophäen von Arten mehr zu erteilen, die durch spezifische internationale Handelsbestimmungen geschützt sind. Außerdem hat das Europäische Parlament hat 2022 eine Resolution angenommen, die die Beendigung der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten fordert.

Diese Pressemitteilung wird unterstützt von:
Humane Society International (HSI) / Europe

Pro Wildlife e. V.
Deutscher Naturschutzring (DNR)
Animals United e. V.
BBT – Bündnis bayerischer Tierrechtsorganisationen
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Bundesverband Tierschutz e. V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
ElasmOcean e. V.
Future for Elephants e. V.
Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
PETA Deutschland e. V.
Rettet den Regenwald e. V.
Rettet die Elefanten Afrikas e. V.
SAVE Wildlife Conservation Foundation
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Vogelschutz-Komitee
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Wildtierschutzverband – Dachverband für Wildtierschutz e. V.


9.2.2023
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
www.tierrechte.de