Hersteller müssen tierversuchsfreie Tests anwenden
Das Europäische Parlament hat einen entscheidenden Sieg für den Tierschutz und die moderne Wissenschaft errungen. Mit der am 20.01.2026 verabschiedeten Überarbeitung der EU-Detergenzienverordnung wird ein umfassendes Verbot von Tierversuchen für Wasch- und Reinigungsmittel sowie deren Inhaltsstoffe eingeführt. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) begrüßt diesen Schritt als längst überfälligen Systemwechsel hin zu einer sicheren, humanrelevanten Testung.
Bisher mussten unzählige Tiere in qualvollen Tests für die Zulassung von Haushaltschemikalien leiden. Das neue Verbot stellt sicher, dass für Endprodukte ab 2029 keine Tierversuche mehr durchgeführt werden dürfen. Besonders bedeutsam: Auch für einzelne Inhaltsstoffe gilt nun das strikte Gebot, auf tierversuchsfreie Methoden zurückzugreifen – ein Prinzip, das den Weg für eine vollständig tierfreie Sicherheitsbewertung ebnet. … weiterlesen
Die Stadt Solingen darf der Klägerin die Haltung des Hundes „Murphy“ untersagen. Bei ihm handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Klägerin ist auch nicht berechtigt, einen solchen gefährlichen Hund zu halten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Klage der Halterin gegen die Haltungsuntersagung abgewiesen. Die Berufung der Stadt Solingen gegen ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte damit Erfolg.
Kommentar: Vier Pfoten