Tierschutzwidrige Katzenhaltung untersagt

Mitteilung: Verwaltungsgericht Mainz

Wegen nicht artgerechter Haltung und Unterbringung von Katzen muss eine Halterin ihre Tiere mit sofortiger Wirkung in überwiegender Zahl abgeben; zugleich wurde ihr die Zucht von Katzen untersagt. Eine entsprechende tierschutzrechtliche Verfügung bestätigte das Verwaltungsgericht Mainz im vorläufigen Rechtschutzverfahren in wesentlichem Umfang. … weiterlesen

„Neues Tierschutzgesetz enttäuscht“

Peter Höffken von PETA startete am 8.7.24 einen Aufruf gegen das neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung:

Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das Tierschutzgesetz. Bis Herbst 2024 soll es verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf ist jedoch eine herbe Enttäuschung, weil selbst die wenigen guten Maßnahmen – wie beispielsweise das Verbot der Anbindehaltung von Rindern und anderen Tieren – mit Ausnahmeklauseln gespickt sind.
Viele andere Tierquälereien wie die Langstrecken-Tiertransporte in ferne Länder, deren Verbot längst überfällig ist, werden einfach gar nicht adressiert. Vor allem die FDP und teils auch die SPD blockieren und weichen wichtige Maßnahmen auf. (Quelle: www.peta.de/aktiv/tierschutzgesetz)

weitere Informationen

 

Tierschutzgesetz-Novelle wird Staatsziel Tierschutz nicht gerecht

Mitteilung: Menschen für Tiefrrechte

Menschen für Tierrechte fordert die Bundesregierung auf, den ungenügenden Entwurf nachzubessern

Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung am 24.5. ihren Entwurf für die Novellierung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert, dass die Überarbeitung weder dem Staatsziel Tierschutz noch dem Koalitionsvertrag gerecht wird. Er fordert die Ampelkoalition auf, dringend im Sinne der Millionen von leidenden Tieren nachzubessern.

Seit Monaten sorgt der Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für Diskussionen. Wissenschaftsverbände, Hundezüchter:innen und Agrarlobby, insbesondere Schweine- und Rinderhalter:innen, machen gegen ein höheres Tierschutzniveau mobil – mit Erfolg. Das Gesetz wurde an mehreren Stellen deutlich zu Lasten der Tiere abgeschwächt. … weiterlesen

Tierschutz gilt auch für „Versuchstiere“

Mitteilung: Menschen für Tierrechte 

Wissenschaftsverbände machen seit Wochen gegen die Reform des Tierschutzgesetzes mobil. Durch geplante Verschärfungen für den Tatbestand der Tierquälerei befürchten sie, dass Forscher:innen zukünftig mit Haftstrafen belegt werden könnten und warnen vor Abwanderung biomedizinischer Expertise aus Deutschland. Sie fordern, gesetzlich zu verankern, dass die Tötung von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchtet wurden, grundsätzlich legitimiert werden soll. Diese Forderung lehnt der Bundesverband Menschen für Tierrechte ab. Es kann nicht sein, dass Millionen von Tieren pauschal vom Schutzstatus des Tierschutzgesetzes ausgenommen werden. Der Tierrechtsverband schlägt stattdessen vor, den Umgang mit den sogenannten überzähligen Versuchstieren an anderer Stelle zu regeln. … weiterlesen

Koalitionsvertrag: Schwarze Zeiten für den Tierschutz in Hessen

Das Hessische Tierschutzbündnis, ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., TASSO e.V., Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V., kritisiert, dass der Tierschutz nur einen untergeordneten Stellenwert im Koalitionsvertrag von CDU und SPD einnimmt. Besonders bemängeln die Tierschützer die hervorgehobene Bedeutung der Jagd, die lediglich das Hobby einer kleinen Minderheit darstellt, während der Tierschutz hingegen als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. … weiterlesen

„Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!“

Menschen für Tierrechte übergibt Petition an die Bundesminister Cem Özdemir und Marco Buschmann

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat am 12.12.2023 57.308 Unterschriften von Bürger:innen übergeben, die die Petition „Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei“ unterschrieben haben. Die Unterzeichner:innen fordern, die Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem zu schließen, damit Tierquälerei endlich effektiv verfolgt und hart bestraft wird.

Dokumentationen und Recherchen belegen immer wieder, dass Tierquälereien in Schlachthöfen, in Zucht- und Mastanlagen, bei Tiertransporten und in Tierversuchslaboren nicht die Ausnahme, sondern oft die Regel sind. Aktuelle Beispiele sind der Schlachthof Aschaffenburg, wo Tiere mit Elektroschockern gequält und ohne Betäubung geschlachtet wurden (1) oder die am 20. November veröffentlichte NDR-Recherche zu illegalen Tierversuchen in Deutschland (2). … weiterlesen

Urteil im „Allgäuer Tierschutzskandal“ rechtskräftig

Bundesgerichtshof – Beschluss vom 25. Juli 2023 – 1 StR 145/23

Das Landgericht Memmingen hat zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt (§ 17 Nr. 2 Buchst. b TierSchG). Gegen einen Angeklagten hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot verhängt, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten, betreuen oder sonst berufsmäßigen Umgang mit diesen zu haben (§ 20 Abs. 1 TierSchG). Gegen den anderen Angeklagten hat es eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren festgesetzt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Nach den durch das Landgericht getroffenen Feststellungen unterließen es die Angeklagten als verantwortliche Tierhalter entgegen ihrer sich aus § 2 Nr. 1 TierSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergebenden Pflicht, bei den von ihnen gehaltenen Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen, namentlich einen Tierarzt beizuziehen. Sie fügten so den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu, die bei Vornahme der gebotenen Handlungen hätten vermieden werden können. Ein Angeklagter enthornte ferner acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe.

Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten bleiben ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat hat keinen die Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben.

Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:
LG Memmingen – 1 KLs 331 Js 15146/19 – Urteil vom 29. November 2022

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 17 TierSchG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. …
2. einem Wirbeltier
a) …
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

§ 20 TierSchG:
(1) Wird jemand wegen einer nach § 17 rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht das Halten von sowie den Handel oder den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder für immer verbieten, wenn die Gefahr besteht, daß er weiterhin eine nach § 17 rechtswidrige Tat begehen wird.

§ 2 TierSchG:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

§ 4 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung):
(1) Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften des Abschnitts 2 sicherzustellen, dass
1. …
2…
3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird;


3.8.2023
Bundesgerichtshof
www.bundesgerichtshof.de