TransFarmation: Gemeinsam für eine zukunftsfähige Landwirtschaft

Menschen für Tierrechte und TransFarmation Deutschland geben Fusion bekannt

Anlässlich des Weltbauerntags am 1.Juni geben der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. und der Verein TransFarmation Deutschland e.V. bekannt, dass sie sich in Zukunft gemeinsam für die Transformation der Landwirtschaft engagieren wollen. TransFarmation Deutschland unterstützt seit dem Jahr 2023 Landwirt:innen bei der Umstellung ihrer Betriebe und zeigt praktische Alternativen auf, wie diese auch ohne die Haltung sogenannter Nutztiere erfolgreich und nachhaltig wirtschaften können. … weiterlesen

Grundsatzurteil zur Rassebeurteilung von gefährlichen Hunden (Kreuzungsbegriff)

Die Stadt Solingen darf der Klägerin die Haltung des Hundes „Murphy“ untersagen. Bei ihm handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Klägerin ist auch nicht berechtigt, einen solchen gefährlichen Hund zu halten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht  entschieden und die Klage der Halterin gegen die Haltungsuntersagung abgewiesen. Die Berufung der Stadt Solingen gegen ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte damit Erfolg.

Zur Urteilsbegründung hat die stellvertretende Vorsitzende des 5. Senats ausgeführt:

Nach dem Landeshundegesetz sind gefährliche Hunde solche der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Die Stadt Solingen geht bei „Murphy“ zu Recht davon aus, dass es sich um eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers mit einem anderen Hund handelt, bei dem der Phänotyp eines American Pitbull Terriers deutlich hervortritt. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer eingehenden Rassebeurteilung zutreffend eingeschätzt. Die Rassebeurteilung kann auf die einschlägigen Rassestandards privater Zuchtverbände gestützt werden, an deren Bestimmtheit das Oberverwaltungsgericht – unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – keine durchgreifenden Zweifel hat.

Die Klägerin hat, anders als vom Verwaltungsgericht angenommen, auch keinen Anspruch darauf, dass ihr die Haltung des gefährlichen Hundes „Murphy“ erlaubt wird. Sie hat weder ein besonderes privates Interesse an der weiteren Haltung nachgewiesen noch kann sie sich auf ein öffentliches Interesse berufen. Angesichts der eindeutigen gesetzgeberischen Intention des Landeshundegesetzes kann ein öffentliches Interesse an der Haltung eines – allein wegen der Anknüpfung an seine Rasse (abstrakt) – gefährlichen Hundes nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden. Dieses besteht nicht stets allein deshalb, um die Abgabe eines Hundes vom privaten Halter in ein Tierheim zu vermeiden.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen; hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Aktenzeichen: 5 A 438/22 (I. Instanz: VG Düsseldorf 18 K 7012/20)


Quelle:
6.5.2025
Oberverwaltungsgericht NRW
www.justiz.nrw

 

Kommentar: „Tierschutz ist kein Nice-to-have“

VIER PFOTEN tritt in den kritischen Dialog mit dem neuen Bundeslandwirtschaftsminister

Kommentar: Vier Pfoten

„Wir gratulieren Alois Rainer zum Amt des Bundeslandwirtschaftsministers. Ein Amt, das mit großen Herausforderungen und Erwartungen verknüpft ist. 

Die Startbedingungen verleiten aus Tierschutzsicht leider nicht zu Freudensprüngen: So muss man im Koalitionsvertrag schon mit der Lupe suchen, um hier wenigstens einen minimalen Verbesserungswillen zu entdecken. Dabei sind die Missstände im Bereich Tierschutz eklatant – ein Skandal jagt den nächsten. Zuletzt musste einer der größten Legehennen-Schlachthöfe in Rainers Heimat-Bundesland Bayern wegen massiver Tierschutzverstöße vorübergehend geschlossen werden. … weiterlesen

Nur wenige Hunde-OP-Versicherungen sind empfehlenswert

Mitteilung: Stiftung Warentest
 
Eine Operation bei einem Hund kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Eine Hunde-OP-Versicherung ist da eine gute Sache. Doch rund drei Viertel der Tarife im Test kann die Stiftung Warentest nicht empfehlen.

7260 Einzelprüfungen hat das Team um Testleiterin Claudia Bassarak durchgeführt – 60 Prüfpunkte für jede der 121 getesteten Hunde-OP-Tarifvarianten. „Rund ein Viertel der Tarife ist gut oder sehr gut. Rund drei Viertel können wir nicht empfehlen“, sagt sie. „Unverzichtbar ist, dass die Versicherungssumme nicht gedeckelt ist, wie zum Beispiel bei manchen Tarifen auf 2500 Euro oder 5000 Euro. Teure OPs sind sonst nicht vollständig abgedeckt.“ Alle sehr guten oder guten Tarife im Test haben eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Sehr gute Policen für einen jungen Beispielhund kosten zwischen 216 Euro und 403 Euro im Jahr. Die Beitragshöhe hängt wesentlich vom Alter des Hundes und seiner Rasse ab. Die Expertin rät: „Schließen Sie die Versicherung so früh wie möglich ab. Je älter Ihr Hund wird, desto wahrscheinlicher werden Erkrankungen. Es wird dann schwieriger, einen guten Tarif zu finden. Viele Anbieter schließen Vorerkrankungen aus oder versichern das Tier erst gar nicht.“

Einige Tarife im Test fallen positiv auf: Sie verzichten nach dem dritten Versicherungsjahr auf bestimmte Kündigungsrechte – sowohl auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung als auch auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall. Wer also seine Beiträge regelmäßig zahlt, ist ab dem vierten Jahr deutlich besser vor Kündigungen geschützt als bei anderen Anbietern.

Welche Tarife gut oder sogar sehr gut abschneiden und wie Hundebesitzer für ihr Tier den passenden Tarif finden, steht in der Mai-Ausgabe von Stiftung Warentest Finanzen und unter www.test.de/hunde-op-versicherung


16.4.2025
Stiftung Warentest
www.test.de

 

„Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“

So heißt die Petition der Gewerkschaft der Polizei Berlin. In der Pressemitteilung vom 14.11.2023 schreibt die GdP:

GdP-Petition für bundesweites Böllerverbot knackt 50.000 Unterschriften
„Wir sind überwältigt von dem großen Zuspruch und sehen uns in unserer Forderung bestätigt. Jahr für Jahr reden wir über Dutzende verletzte Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr. Wir reden hier über Menschen, die für die Sicherheit aller da sind und die in der Silvesternacht mehr oder weniger bewusst zu Zielscheiben für Böller, Raketen und Kugelbomben auserkoren werden. Bis auf Solidaritätsbekundungen ist nichts passiert. Wir haben immer noch kein bundesweites Verbot von Pyrotechnik im Privatbereich, kein dafür nötiges Verkaufsverbot. Wir haben keine Verschärfungen des Waffenrechts und auch keine signifikante Zunahme an organisierten Veranstaltungen, wo jeder in den Genuss von Feuerwerk kommen kann, ohne dabei verletzt zu werden oder andere zu verletzen“, beschreibt GdP-Landeschef Stephan Weh die aktuelle Situation und blickt mit Sorge auf den kommenden Jahreswechsel, für den ein derartiges Verbot so kurz vor Ladenschluss unrealistisch ist. In der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr laufen die Planungen seit Monaten auf Hochtouren. Es wird so ziemlich alles in den Dienst gerufen, was irgendwie möglich ist. Alle Mütter, Väter, Töchter, Söhne, Freundinnen und Freunde, bei denen die Angehörigen dieses Jahr einmal mehr damit rechnen müssen, dass sie nicht unverletzt nach Hause gehen. „Wir bekommen doch bei den aktuellen Versammlungslagen mit Nahost-Bezug einen Vorgeschmack auf das, was uns an Silvester erwartet. Da braucht man kein Prophet zu sein, um sich halbwegs ausrechnen zu können, was wir auf den Straßen der Hauptstadt erleben werden. Es wäre schön, wenn es dann 2024 über die wohlklingenden Worthülsen in der ersten Januarwoche hinausgeht, wir wenigstens vor dem nächsten Jahreswechsel endlich das sinnlose Herumgeballer zu den Akten legen können und mit schönen Bildern statt verletzten Einsatzkräften in ein Jahr starten könnten“, so Weh. Sehen Sie auch so? Dann unterschreiben!“

Gerichtet ist die Petition an Iris Spranger, Senatorin für Inneres Berlin und Nancy Faeser, Bundesinnenministerin. Am Vormittag des 6. Januar 2025 hat die Petition bereits mehr als 1 400 000 Unterschriften erreicht.

Der nachstehende Link führt direkt zur Petition:

zum Unterschreiben der Petition „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

 

Augen auf beim Tierkauf

Der Online-Handel mit Haustieren boomt

Bericht: Stiftung Warentest

Auf der Suche nach dem perfekten tierischen Mitbewohner werden heute die meisten online fündig. Auf Kleinanzeigen, Tierwelt und Co. ist es für Suchende aber oft schwierig festzustellen, wie glaubwürdig die Anzeigen sind. Herkunft und Gesundheit der Tiere sind oft nicht nachvollziehbar und Papiere Fälschungen. Die Stiftung Warentest rät zum Kaufvertrag und erklärt die Rechtslage.
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Tierschutzwidrige Katzenhaltung untersagt

Mitteilung: Verwaltungsgericht Mainz

Wegen nicht artgerechter Haltung und Unterbringung von Katzen muss eine Halterin ihre Tiere mit sofortiger Wirkung in überwiegender Zahl abgeben; zugleich wurde ihr die Zucht von Katzen untersagt. Eine entsprechende tierschutzrechtliche Verfügung bestätigte das Verwaltungsgericht Mainz im vorläufigen Rechtschutzverfahren in wesentlichem Umfang. … weiterlesen