Nur wenige Hunde-OP-Versicherungen sind empfehlenswert

Mitteilung: Stiftung Warentest
 
Eine Operation bei einem Hund kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Eine Hunde-OP-Versicherung ist da eine gute Sache. Doch rund drei Viertel der Tarife im Test kann die Stiftung Warentest nicht empfehlen.

7260 Einzelprüfungen hat das Team um Testleiterin Claudia Bassarak durchgeführt – 60 Prüfpunkte für jede der 121 getesteten Hunde-OP-Tarifvarianten. „Rund ein Viertel der Tarife ist gut oder sehr gut. Rund drei Viertel können wir nicht empfehlen“, sagt sie. „Unverzichtbar ist, dass die Versicherungssumme nicht gedeckelt ist, wie zum Beispiel bei manchen Tarifen auf 2500 Euro oder 5000 Euro. Teure OPs sind sonst nicht vollständig abgedeckt.“ Alle sehr guten oder guten Tarife im Test haben eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Sehr gute Policen für einen jungen Beispielhund kosten zwischen 216 Euro und 403 Euro im Jahr. Die Beitragshöhe hängt wesentlich vom Alter des Hundes und seiner Rasse ab. Die Expertin rät: „Schließen Sie die Versicherung so früh wie möglich ab. Je älter Ihr Hund wird, desto wahrscheinlicher werden Erkrankungen. Es wird dann schwieriger, einen guten Tarif zu finden. Viele Anbieter schließen Vorerkrankungen aus oder versichern das Tier erst gar nicht.“

Einige Tarife im Test fallen positiv auf: Sie verzichten nach dem dritten Versicherungsjahr auf bestimmte Kündigungsrechte – sowohl auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung als auch auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall. Wer also seine Beiträge regelmäßig zahlt, ist ab dem vierten Jahr deutlich besser vor Kündigungen geschützt als bei anderen Anbietern.

Welche Tarife gut oder sogar sehr gut abschneiden und wie Hundebesitzer für ihr Tier den passenden Tarif finden, steht in der Mai-Ausgabe von Stiftung Warentest Finanzen und unter www.test.de/hunde-op-versicherung


16.4.2025
Stiftung Warentest
www.test.de

 

„Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“

So heißt die Petition der Gewerkschaft der Polizei Berlin. In der Pressemitteilung vom 14.11.2023 schreibt die GdP:

GdP-Petition für bundesweites Böllerverbot knackt 50.000 Unterschriften
„Wir sind überwältigt von dem großen Zuspruch und sehen uns in unserer Forderung bestätigt. Jahr für Jahr reden wir über Dutzende verletzte Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr. Wir reden hier über Menschen, die für die Sicherheit aller da sind und die in der Silvesternacht mehr oder weniger bewusst zu Zielscheiben für Böller, Raketen und Kugelbomben auserkoren werden. Bis auf Solidaritätsbekundungen ist nichts passiert. Wir haben immer noch kein bundesweites Verbot von Pyrotechnik im Privatbereich, kein dafür nötiges Verkaufsverbot. Wir haben keine Verschärfungen des Waffenrechts und auch keine signifikante Zunahme an organisierten Veranstaltungen, wo jeder in den Genuss von Feuerwerk kommen kann, ohne dabei verletzt zu werden oder andere zu verletzen“, beschreibt GdP-Landeschef Stephan Weh die aktuelle Situation und blickt mit Sorge auf den kommenden Jahreswechsel, für den ein derartiges Verbot so kurz vor Ladenschluss unrealistisch ist. In der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr laufen die Planungen seit Monaten auf Hochtouren. Es wird so ziemlich alles in den Dienst gerufen, was irgendwie möglich ist. Alle Mütter, Väter, Töchter, Söhne, Freundinnen und Freunde, bei denen die Angehörigen dieses Jahr einmal mehr damit rechnen müssen, dass sie nicht unverletzt nach Hause gehen. „Wir bekommen doch bei den aktuellen Versammlungslagen mit Nahost-Bezug einen Vorgeschmack auf das, was uns an Silvester erwartet. Da braucht man kein Prophet zu sein, um sich halbwegs ausrechnen zu können, was wir auf den Straßen der Hauptstadt erleben werden. Es wäre schön, wenn es dann 2024 über die wohlklingenden Worthülsen in der ersten Januarwoche hinausgeht, wir wenigstens vor dem nächsten Jahreswechsel endlich das sinnlose Herumgeballer zu den Akten legen können und mit schönen Bildern statt verletzten Einsatzkräften in ein Jahr starten könnten“, so Weh. Sehen Sie auch so? Dann unterschreiben!“

Gerichtet ist die Petition an Iris Spranger, Senatorin für Inneres Berlin und Nancy Faeser, Bundesinnenministerin. Am Vormittag des 6. Januar 2025 hat die Petition bereits mehr als 1 400 000 Unterschriften erreicht.

Der nachstehende Link führt direkt zur Petition:

zum Unterschreiben der Petition „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

 

Augen auf beim Tierkauf

Der Online-Handel mit Haustieren boomt

Bericht: Stiftung Warentest

Auf der Suche nach dem perfekten tierischen Mitbewohner werden heute die meisten online fündig. Auf Kleinanzeigen, Tierwelt und Co. ist es für Suchende aber oft schwierig festzustellen, wie glaubwürdig die Anzeigen sind. Herkunft und Gesundheit der Tiere sind oft nicht nachvollziehbar und Papiere Fälschungen. Die Stiftung Warentest rät zum Kaufvertrag und erklärt die Rechtslage.
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Tierschutzwidrige Katzenhaltung untersagt

Mitteilung: Verwaltungsgericht Mainz

Wegen nicht artgerechter Haltung und Unterbringung von Katzen muss eine Halterin ihre Tiere mit sofortiger Wirkung in überwiegender Zahl abgeben; zugleich wurde ihr die Zucht von Katzen untersagt. Eine entsprechende tierschutzrechtliche Verfügung bestätigte das Verwaltungsgericht Mainz im vorläufigen Rechtschutzverfahren in wesentlichem Umfang. … weiterlesen

„Neues Tierschutzgesetz enttäuscht“

Peter Höffken von PETA startete am 8.7.24 einen Aufruf gegen das neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung:

Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das Tierschutzgesetz. Bis Herbst 2024 soll es verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf ist jedoch eine herbe Enttäuschung, weil selbst die wenigen guten Maßnahmen – wie beispielsweise das Verbot der Anbindehaltung von Rindern und anderen Tieren – mit Ausnahmeklauseln gespickt sind.
Viele andere Tierquälereien wie die Langstrecken-Tiertransporte in ferne Länder, deren Verbot längst überfällig ist, werden einfach gar nicht adressiert. Vor allem die FDP und teils auch die SPD blockieren und weichen wichtige Maßnahmen auf. (Quelle: www.peta.de/aktiv/tierschutzgesetz)

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Tierschutzgesetz-Novelle wird Staatsziel Tierschutz nicht gerecht

Mitteilung: Menschen für Tiefrrechte

Menschen für Tierrechte fordert die Bundesregierung auf, den ungenügenden Entwurf nachzubessern

Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung am 24.5. ihren Entwurf für die Novellierung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert, dass die Überarbeitung weder dem Staatsziel Tierschutz noch dem Koalitionsvertrag gerecht wird. Er fordert die Ampelkoalition auf, dringend im Sinne der Millionen von leidenden Tieren nachzubessern.

Seit Monaten sorgt der Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für Diskussionen. Wissenschaftsverbände, Hundezüchter:innen und Agrarlobby, insbesondere Schweine- und Rinderhalter:innen, machen gegen ein höheres Tierschutzniveau mobil – mit Erfolg. Das Gesetz wurde an mehreren Stellen deutlich zu Lasten der Tiere abgeschwächt. … weiterlesen

Tierschutz gilt auch für „Versuchstiere“

Mitteilung: Menschen für Tierrechte 

Wissenschaftsverbände machen seit Wochen gegen die Reform des Tierschutzgesetzes mobil. Durch geplante Verschärfungen für den Tatbestand der Tierquälerei befürchten sie, dass Forscher:innen zukünftig mit Haftstrafen belegt werden könnten und warnen vor Abwanderung biomedizinischer Expertise aus Deutschland. Sie fordern, gesetzlich zu verankern, dass die Tötung von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchtet wurden, grundsätzlich legitimiert werden soll. Diese Forderung lehnt der Bundesverband Menschen für Tierrechte ab. Es kann nicht sein, dass Millionen von Tieren pauschal vom Schutzstatus des Tierschutzgesetzes ausgenommen werden. Der Tierrechtsverband schlägt stattdessen vor, den Umgang mit den sogenannten überzähligen Versuchstieren an anderer Stelle zu regeln. … weiterlesen