Verbesserung der Nutztierhaltung: Borchert-Kommission wirft hin

„Menschen für Tierrechte“ fordert solide Finanzierung einer echten Agrarwende

Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, auch Borchert-Kommission genannt, hat gestern seine Auflösung bekanntgegeben. Menschen für Tierrechte kritisiert die Blockadehaltung der FDP und fordert die Einführung einer verpflichtenden Abgabe auf alle tierischen Produkte. Diese dürfe jedoch ausschließlich Haltungsformen mit sehr hohen Tierschutzstandards fördern. Gleichzeitig müsse der notwendige Abbau der Tierbestände sowie der Umbau hin zu pflanzlichen Eiweißträgern honoriert werden.

In einer Stellungnahme erklärte das Beratergremium zur Verbesserung der „Nutztierhaltung“ in Deutschland, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung ihrer Empfehlungen seien weder in der vorherigen noch in den ersten zwei Jahren dieser Wahlperiode geschaffen worden. Auch der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 lasse keinen Durchbruch erkennen. Das Gremium hatte schon im Juni angekündigt, sich aufzulösen, sollte sich dies nicht ändern. … weiterlesen

Bündnis für Tierschutzpolitik fordert von Bundesregierung: Putenqual beenden!

Offener Brief an Bundesminister Cem Özdemir warnt vor Lügen der Geflügelindustrie und fordert Tierschutzkonformität in der Putenhaltung

Mitteilung: Menschen für Tierrechte

Das Bündnis für Tierschutzpolitik äußert große Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die geplante Haltungsverordnung für Puten und die damit verbundene Leugnungskampagne der Geflügel-Industrie. Die Tierschutzorganisationen fordern Cem Özdemir auf, die Rechtsbestimmungen für die Putenhaltung umfassend zu verbessern und den tierquälerischen Status Quo endlich zu beenden. Das Bündnis aus sechs Tierschutzorganisationen drängt, das Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen und das skandalöse Vollzugsdefizit im Sinne der Puten zu beheben. … weiterlesen

Anbindehaltung nicht legitimieren

Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung

Anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wendet sich Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und sein Ministerium. Seine Kritik: Im Referentenentwurf werden Qualzucht und Anbindehaltung quasi durch die Hintertür legitimiert. Da spezifische, begrenzte Verbote formuliert werden, hieße das im Umkehrschluss, dass die tierquälerischen Praktiken unter anderen Umständen legitim seien. Damit würde die Bundesregierung das Tierschutzgesetz in diesen Bereichen schwächen, statt wie versprochen zu stärken.
Hier sollte dringend nachgebessert werden, so Klosterhalfen. Ist das aufgrund der Koalitionspartner nicht möglich, sollten die angesprochenen Änderungen besser ganz unterbleiben.

Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Die Formulierungen zur Qualzucht sind im Referentenentwurf nur auf Ausstellungs- und Werbeverbote begrenzt. Nur die Ausstellung qualgezüchteter Tiere zu untersagen, legitimiert jedoch die eigentliche Qualzucht durch die Hintertür.
  • Anbindehaltung ist mit dem neu eingefügten § 3a in Betrieben mit höchstens 50 Tieren explizit erlaubt. Aus dem noch aktuellen Wortlaut des Tierschutzgesetzes lässt sich dagegen ableiten, dass Anbindehaltung generell nicht zulässig ist.

Der Brief im Wortlaut: 

Download als pdf-Datei


22.6.2023
Albert Schweitzer Stiftung
www.albert-schweitzer-stiftung.de

 

Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt Ermittlungen gegen Verantwortliche des Schlachthofs Oldenburg ein, obwohl eigenes Gutachten Straftaten aufzeigt

Bericht: Deutsches Tierschutzbüro

Oldenburg, 13.06.2023. Anfang November 2018 hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial, das Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg dokumentiert, der Staatsanwaltschaft Oldenburg, dem zuständigen Veterinäramt Oldenburg und dem Landwirtschaftsministerium in Hannover überreicht. Die Videos zeigen, wie eine Vielzahl von Rindern und ausgedienten Milchkühen unzureichend und nicht fachgerecht betäubt wurden und, obwohl sie augenscheinlich bei Bewusstsein waren, noch gestochen und getötet wurden. Dies lässt sich auf den Aufnahmen in erschreckender Vielzahl bei den Tieren feststellen. Darüber hinaus wurden Tiere verbotenerweise bis zu 28 Mal mit Elektroschockern malträtiert, mit Treibpaddeln oder anderweitig gewaltsam aus ihren Boxen getrieben und unnötigerweise Verletzungsgefahren ausgesetzt. Der Schlachthof selbst bestätigte im Grunde die Vorwürfe. Die Bildaufnahmen entstanden mit versteckten Kameras in dem Zeitraum September und Oktober 2018 und umfassen über 600 Stunden Videomaterial. … weiterlesen

Fragwürdige Begründungen für eingestellte Ermittlungen

Strafanzeigen in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: fast alle Verfahren eingestellt

Lebendtiertransporte in Drittstaaten: VIER PFOTEN veröffentlicht einen neuen Report (siehe unten) über 21 Strafanzeigen gegen Organisator:innen, Speditionen und Veterinärbehörden in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die globale Tierschutzstiftung hatte die Beteiligten im Juni 2020 aufgrund des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei bei Tiertransporten angezeigt. VIER PFOTEN geht davon aus, dass den Tieren während der beanstandeten Tiertransporte in den Jahren 2019 und 2020 sowie am Zielort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden. Inzwischen wurden 18 der Verfahren eingestellt. Die Begründungen der Staatsanwaltschaften zu den eingestellten Verfahren hält VIER PFOTEN für fragwürdig.

„In Deutschland fehlt den Behörden und der Justiz offenbar der Wille, Tierschutzbestimmungen auf Transporten in Hochrisikostaaten durchzusetzen. Unser Eindruck ist, dass die Genehmigungsbehörden den an den Transporten Beteiligten viel zu viel durchgehen lassen. Auffällig ist, dass die Staatsanwaltschaften bei unseren Strafanzeigen den Beschuldigten zum Teil mehr Glauben schenkten als unseren Belegen. Dabei zeigt unsere Auswertung sehr deutlich, dass die Transporte so geplant und durchgeführt wurden, dass nicht einmal die ohnehin laschen Tierschutztransportvorgaben eingehalten wurden. Dies hätten die Veterinärbehörden in keinem Fall genehmigen dürfen. Die Auswertung unserer Strafanzeigen zeigt, dass man sich in Sachen Tierschutz nicht auf die Veterinärbehörden und die Justiz verlassen kann. Wenn die Behörden Transporte rechtswidrig genehmigen und selbst Strafanzeigen nicht ausreichen, um Tierschutzverstöße zu verhindern, brauchen wir ein nationales Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten und Drittstaaten.“
Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiere in der Landwirtschaft bei Vier Pfoten

Hintergrund
Vier Pfoten hatte im Juni 2020 in 21 Fällen Strafanzeigen gegen Tiertransporte in Drittländer gestellt. Es handelte sich bei allen Strafanzeigen um lange Tiertransporte aus Deutschland in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Algerien, Marokko, Georgien, Iran, Libanon, Libyen, Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan. Von den 21 Strafanzeigen wurden bei 18 die Ermittlungen eingestellt. Doch in allen 21 Fällen wurden diese Tiertransporte nach Ansicht von VIER PFOTEN in strafbarer Weise, also rechtswidrig, von den Behörden genehmigt und von den Betreibern durchgeführt. Entsprechende Belege, wie zum Beispiel abgestempelte, unplausible Transportplanungen, wurden den Anzeigen größtenteils beigelegt. Aus den Transportplanungen ging hervor, dass weder eine nachvollziehbare Transportroute vorlag, noch vorgeschriebene Versorgungsstellen und Pausenzeiten eingehalten wurden. Dies machte ein Leiden der Tiere mehr als wahrscheinlich. Die später im Zielland folgende Schlachtung ohne Betäubung stellt einen weiteren Grund dar, der das Leiden der exportierten Tiere mehr als wahrscheinlich sein lässt.  „Die Begründungen der Staatsanwaltschaften muten da zynisch an: Diese argumentierten teilweise, dass das Leiden der Tiere nicht mehr nachvollziehbar sei, da der Transport bereits abgeschlossen sei. Frei nach dem Motto: Aus den Augen aus dem Sinn. Eine aus unserer Sicht völlig unverständliche Rechtfertigung. Insgesamt halten wir die Begründungen zur Einstellung der Ermittlungen für mehr als fragwürdig“, so Ina Müller-Arnke.

Die Politik muss Verantwortung übernehmen
Die Staatsanwaltschaften beriefen sich in den eingestellten Verfahren häufig darauf, dass eine Klärung der Grundsatzfrage, ob Tiertransporte in Hochrisikostaaten außerhalb der EU überhaupt genehmigt werden dürften, der Bundesregierung obliege. Die Bundesregierung verweist jedoch bei der Frage, ob ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittländer angebracht wäre, auf die EU. Zudem verweist sie bezüglich der Verantwortlichkeit zur Erteilung von Transportgenehmigungen auf die Bundesländer. Die Bundesländer wiederum verweisen auf die Genehmigungsbehörden, die jedoch rechtswidrig Tiertransporte durchwinken.  „Und so wird die Verantwortung immer wieder zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben. Das muss endlich ein Ende haben. Wir brauchen deshalb dringend ein nationales Verbot von Drittlandexporten lebender Tiere“, sagt Ina Müller-Arnke.

zum neuen Report über die Auswertung von 21 Tierschutz-Strafanzeigen


17.4.2023
Oliver Windhorst
Vier Pfoten e.V.
www.vier-pfoten.de

 

Kleines Schwein, großes Glück – Minischweine als Companion Animals

Minischweine als Haustiere erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Welche speziellen Ansprüche der kleinen Tiere dabei berücksichtigt werden müssen und wie eine artgerechte Haltung der „Minipigs“ aussieht, zeigt die ausführliche Infografik der Vetmeduni.

Wissenswertes: Zahlen, Daten, Fakten
Langfristige Wegbegleiter: Minischweine werden etwa 15 Jahre alt.
Aus Mini wird Maxi: Je nach Rasse können Minischweine eine Schulterhöhe von bis zu 50 cm und eine Körperlänge von bis zu 100 cm erreichen – ausgewachsen sind sie erst mit vier Jahren. Bis zu 120 kg können die ausgewachsenen Tiere auf die Waage bringen, um noch als Miniaturschweine zu gelten.
Kennzeichnungs- und Meldepflichten: Ein Ort, an dem Minischweine gehalten werden, gilt als Betrieb. Aus diesem Grund ist eine Betriebsnummer bei der Statistik Austria anzufordern. Jedes Tier muss mittels Ohrmarke oder Chip gekennzeichnet und somit eindeutig zuordenbar sein. … weiterlesen

Tierversuchsfreie Verfahren: USA will umfassende Strategie entwickeln

Menschen für Tierrechte fordert Deutschland auf, dem Beispiel der USA zu folgen

Die US-Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) hat angekündigt, 2023 eine „umfassende Strategie“ für alternative Testmethoden zu entwickeln. Parallel dazu leiten die USA den Übergang zu einer Forschung ohne Tierversuche auch gesetzlich ein. Auch die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen festgeschrieben. Doch passiert ist bisher nichts. Menschen für Tierrechte fordert die Bundesregierung auf, aktiv zu werden und sich die bereits existierenden Ausstiegsstrategien zum Vorbild zu nehmen.

Die Ankündigung, eine „umfassende Strategie“ für alternative Testmethoden zu entwickeln, kündigte die leitende FDA-Wissenschaftlerin Namandjé Bumpus im Fachjournal Nature an (1). Es gäbe zwar keinen festen Zeitplan, sagt die Pharmakologin, aber das Programm, das Tierversuche durch den Einsatz modernster Alternativmethoden ersetzen soll, habe Priorität. Die vielen neuen Verfahren, die in Laboren auf der ganzen Welt entwickelt würden, machten die Abschaffung von Tierversuchen zu einer realistischen Möglichkeit für die Zukunft, sagt Bumpus. David Strauss, Direktor für angewandte Regulierungswissenschaft bei der FDA, ergänzte: „Wir glauben, dass wir uns an einem möglichen Wendepunkt befinden“. … weiterlesen