Peter Höffken von PETA startete am 8.7.24 einen Aufruf gegen das neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung:
Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das Tierschutzgesetz. Bis Herbst 2024 soll es verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf ist jedoch eine herbe Enttäuschung, weil selbst die wenigen guten Maßnahmen – wie beispielsweise das Verbot der Anbindehaltung von Rindern und anderen Tieren – mit Ausnahmeklauseln gespickt sind.
Viele andere Tierquälereien wie die Langstrecken-Tiertransporte in ferne Länder, deren Verbot längst überfällig ist, werden einfach gar nicht adressiert. Vor allem die FDP und teils auch die SPD blockieren und weichen wichtige Maßnahmen auf. (Quelle: www.peta.de/aktiv/tierschutzgesetz)
Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordern die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz eine Änderung des Tierschutzgesetzes, die wirtschaftliche Interessen als »vernünftigen Grund« im Sinne des Tierschutzgesetzes ausschließt. Im Jahr 2015 hatte der Bundesrat schon einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, den das Land Nordrhein-Westfalen eingebracht hatte. Die Gesetzesvorlage wurde an den Bundestag weitergeleitet, jedoch in den verbliebenen zwei Jahren der Legislatur nicht zur Abstimmung gebracht. Dem Entwurf nach wäre § 3 des Tierschutzgesetzes durch den zusätzlichen einleitenden Absatz ergänzt worden: »Es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund, insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile, zu töten.«