Tierschutzgesetz-Novelle wird Staatsziel Tierschutz nicht gerecht

Mitteilung: Menschen für Tiefrrechte

Menschen für Tierrechte fordert die Bundesregierung auf, den ungenügenden Entwurf nachzubessern

Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung am 24.5. ihren Entwurf für die Novellierung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte kritisiert, dass die Überarbeitung weder dem Staatsziel Tierschutz noch dem Koalitionsvertrag gerecht wird. Er fordert die Ampelkoalition auf, dringend im Sinne der Millionen von leidenden Tieren nachzubessern.

Seit Monaten sorgt der Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für Diskussionen. Wissenschaftsverbände, Hundezüchter:innen und Agrarlobby, insbesondere Schweine- und Rinderhalter:innen, machen gegen ein höheres Tierschutzniveau mobil – mit Erfolg. Das Gesetz wurde an mehreren Stellen deutlich zu Lasten der Tiere abgeschwächt.

„Der heute vorgelegte Gesetzentwurf enthält zwar Verbesserungen für die Tiere, doch diese ändern nichts an den oft katastrophalen Zuständen bei Zucht, Transport, Haltung und Schlachtung. Das Tierschutzgesetz bleibt damit ein TierNUTZgesetz. Es ermöglicht tierquälerische Haltungsformen, Qualzuchten und tierschutzwidrige Schlachtpraktiken ebenso wie Tiertransporte in Hochrisikostaaten und die millionenfache Tötung „überzähliger Versuchstiere“. Wenn die Ampel dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden und ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhalten will, muss sie im weiteren parlamentarischen Verfahren dringend nachbessern“, fordert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Bleiben erlaubt: Qualhaltungen, Verstümmelungen und Tötung von Versuchstieren
Der Tierrechtsverband kritisiert insbesondere, dass Qualhaltungen, wie die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern, weitere zehn Jahre erlaubt bleiben soll. Die saisonale Anbindehaltung, bei der die Tiere über sechs Monate im Stall fixiert werden, werde sogar dauerhaft legalisiert. Auch die routinemäßig durchgeführten Verstümmelungen, mit denen Kälber, Schweine und Vögel, an tierschutzwidrige Haltungsbedingungen angepasst werden, blieben weiterhin erlaubt. Im Bereich Tierversuche sei es sogar zu einer Verschlechterung gekommen: Die Wissenschaftslobby habe durchgesetzt, dass Forscher, die „überzählige Versuchstiere“ ohne vernünftigen Grund töten, nicht bestraft werden sollen. Im Jahr 2022 seien über 1,76 Millionen Versuchstiere getötet worden, ohne jemals in einem Tierversuch eingesetzt worden zu sein. Aus Sicht von Menschen für Tierrechte ist es inakzeptabel, Millionen von Tieren praktisch pauschal vom Schutzstatus des Tierschutzgesetzes auszunehmen.

Verbesserungen existieren, reichen jedoch nicht aus
Jenseits der Kritik enthält der am 24.5. vorgelegte Gesetzentwurf, trotz der Verschlechterungen im bisherigen Verfahren, auch Verbesserungen. Dies sind höhere Strafen für Tierschutzverstöße, mehr Kontrollmöglichkeiten für Behörden, die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen und strengere Vorgaben für Amputationen, wie das Enthornen von Kälbern oder das Kupieren der Ringelschwänze bei Ferkeln. Auch die Konkretisierung des Qualzuchtparagrafen könnte Verbesserungen für sogenannte Nutztiere und Heimtiere bringen.
Der geeinte Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundestag wird das Tierschutzgesetz voraussichtlich im Herbst verabschieden.

Hier lesen Sie den Offenen Brief des Bündnisses für Tierschutzpolitik als PDF. In diesem machen die Tierschutzorganisationen auf entscheidende Änderungsbedarfe im TierSchG aufmerksam.

Auch die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari empfiehlt der Bundesregierung Nachbesserungen im aktuellen Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes (PDF).


24.5.2024
Menschen für Tierrechte
www.tierrechte.de

 

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