Mitteilung: Anwaltskanzlei Dr. Lipinski
Rechtsanwalt Dr. Lipinski weist aus aktuellem Anlass der Bearbeitung zweier Mandate darauf hin, dass die fehlende Bereitschaft der Behörden, den Sachverhalt bestmöglich zu ermitteln, ein häufigeres Praxisproblem darstellt. Bei beiden Mandaten wurde von der Ordnungsbehörde durch behördliche Verfügung festgestellt, dass der konkrete Hund aufgrund behaupteter Beißvorfälle als gefährlicher Hund im Sinne der Kampfhundeverordnung eingestuft werde. Infolge wurde den Tieren jeweils ein Maulkorbzwang und Leinenzwang beim Aufenthalt auf bebauten Flächen auferlegt. … weiterlesen