Tierschutz-Cent muss kommen und auch Abbau der Tierbestände honorieren

Menschen für Tierrechte fordert Ampel-Spitze auf, die Tierschutzabgabe zügig einzuführen

Die aktuelle Diskussion über die Einführung einer Tierschutzabgabe kommentiert Dr. Stefanie Schindler, Fachreferentin beim Bundesverband Menschen für Tierrechte:

Eine Tierwohlabgabe, die bereits 2020 von der „Borchert-Kommission“ empfohlen wurde, ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Vor allem, wenn sie einen Lenkungseffekt hin zu einem geringeren Fleischkonsum bewirkt. Sie darf aber nicht so verstanden werden, dass damit nur der Umbau bestehender Ställe finanziert wird. Es ist richtig, über den „Tierschutz-Cent“, der direkt an die Landwirt:innen ausgezahlt werden soll, eine solide Finanzierung bereitzustellen und so Planungssicherheit beim tiergerechten Umbau der Betriebe zu schaffen. Die Förderung muss jedoch unbedingt auch die Reduktion der Tierzahlen umfassen, denn dies ist einer der wichtigsten Beiträge zum Klima- und Tierschutz. Die Emissionen von Methan und Lachgas, der mit Abstand schädlichsten Treibhausgase, würden sinken. Ideal wäre sogar ein kompletter Ausstieg, denn dadurch würde Tierleid ausgeschlossen und der Klimaeffekt optimiert. Wenn der Tierschutz-Cent kommt, muss er also auch die Landwirt:innen mit einer Übergangsfinanzierung unterstützen, die sich entschließen, ihre Tierhaltung komplett aufzugeben.

Abbau der Tierzahlen ist Beitrag zum Gemeinwohl
Auf EU-Ebene gilt dasselbe für die gemeinsame Agrarpolitik GAP: Mit der Reform der GAP müssen in Zukunft Leistungen belohnt werden, die – über die Produktion von Lebensmitteln hinaus – dem Allgemeinwohl zugutekommen. Dies sind Klimaschutzmaßnahmen oder die Förderung der Biodiversität, beispielsweise durch das Anpflanzen von Hecken, die Wiedervernässung von Mooren, die Förderung der Bodenfruchtbarkeit oder eine gezielte Bewässerung zum Schutz des Wasserhaushalts – all das muss honoriert werden. Auch hier gilt: Landwirt:innen, die beschließen, auf die Tierhaltung zu verzichten, tragen gleich mehrfach zum Klimaschutz bei. Direkt über die Verringerung der Emissionen und indirekt beispielsweise über die Reduzierung des Soja-Imports. Gleichzeitig werden durch den Ausstieg aus der Tierhaltung Flächen frei, die für den Anbau von pflanzlichen Eiweißträgern genutzt werden können. Damit tragen sie zu einer zukunftsfähigen Ernährungswende bei, ganz im Sinne des EAT-Lancet Reports und zahlloser anderer Publikationen, die eine verstärkte pflanzliche Ernährung dringend empfehlen.“

Maßnahmen für eine Agrar- und Ernährungswende
Um der Politik konkrete Maßnahmen an die Hand zu geben, hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte zehn Forderungen für eine Agrar- und Ernährungswende veröffentlicht. Neben einer Abschaffung der Mehrwertsteuer für pflanzliche Nahrungsmittel fordert er eine drastische Reduzierung des Fleischkonsums und der Tierbestände, Ausstiegsprämien für Landwirt:innen und den Ausbau pflanzlicher Eiweißträger.

Mehr zu den Forderungen des Verbandes für eine Agrar- und Ernährungswende lesen Sie hier.


18.1.2024
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
www.tierrechte.de

 

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