Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 13.6.2019 eine Pressemitteilung der Albert-Schweitzer-Stiftung und im Anschluss daran ein Link zu einem Artikel in der Wochenzeitung „Freitag“
Urteil zum Kükentöten: Erfolg für den Tierschutz
Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass wirtschaftliche Interessen allein nicht das routinemäßige Töten von männlichen Eintagsküken in der Legehennenzucht rechtfertigen. In ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter fest, dass wirtschaftliche Interessen per se kein »vernünftiger Grund« laut Tierschutzgesetz sind. … weiterlesen