Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung
Bleibt es bei der Meinung des Landgerichts Heilbronn: Kein Tierschutzrecht mehr in deutschen Massentierställen? Eine Beschwerde ist jetzt beim Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg anhängig (1 Vb 72/18).
Der Stallfilmer Jonathan Steinhauser hat gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs im sogenannten »Putenstallprozess« Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie stellt vor allem die skandalöse Begründung des Urteils des Landgerichts Heilbronn und den nachfolgenden »Schweigebeschluss« des Oberlandesgerichts nachdrücklich in Frage. Danach wäre künftig jede Form von Schmerz- und Leidenszufügung im Bereich der Massentierhaltung erlaubt. Das Landgericht Heilbronn glaubt in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 so den Willen des Gesetzgebers verwirklicht zu sehen, weil »die schlimmen Zustände in Massentiermästereien […] wie z.B. bei den Puten Federpicken, zu wenig Auslauf, Deformationen aufgrund des großen Gewichts, die allgemein bekannte Folge« seien. Diese seien somit »zumindest derzeit noch als sozial adäquat« und im Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion hinnehmbar. Laut Urteilsbegründung geschehen sie also mit »vernünftigem Grund« und damit in Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz.
Dazu Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: »In der sogenannten Nutztierhaltung wird laufend gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das darf nicht aufgelöst werden, indem man die Massentierhaltung zum tierschutzrechtsfreien Raum erklärt. Stattdessen brauchen wir endlich einen funktionierenden Vollzug.«
Der Tierschützer Jonathan Steinhauser entdeckte und filmte 2015 zusammen mit zwei Mitstreitern in einem Putenstall in Baden-Württemberg schlimme, von Sachverständigen bestätigte Zustände. Er wurde zunächst vom Landgericht Heilbronn, dann bestätigend vom Oberlandesgericht Stuttgart rechtskräftig verurteilt.
Federführend bei der Verfassungsbeschwerde ist die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Gemeinsam mit der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützt sie den Tierschützer schon seit längerem mit dem Ziel der Urteilsaufhebung.
Die Argumentation des Landgerichts Heilbronn hat folgerichtig die Auswirkung, dass geltendes Tierschutzrecht in der Massentierhaltung nicht angewendet wird und Veterinärämter keinerlei Möglichkeiten der Einflussnahme oder Korrektur zum Schutz der Tiere in den Mastbetrieben haben. Das setzt das Tierschutzgesetz in weiten Teilen außer Kraft und macht es zu einem wirkungslosen Symbolgesetz. Dies ist aus tierschützerischer Sicht nicht hinzunehmen. Es widerspricht zudem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits 1987 entschieden hat, dass das Tierschutzgesetz auch in der Massentierhaltung anzuwenden ist (- 2 StR 159/86 -).
Hier finden sie die Verfassungsbeschwerde zum Nachlesen.
PM v. 15.2.2019
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
www.albert-schweitzer-stiftung.de