Vollständige und unverzügliche Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern/Verbot sämtlicher Käfighaltungen

Ein Bündnis von Tierschutzorganisationen hat eine Bundestagspetition ( Id-Nr.172874) erstellt. Darin fordern sie:

  • die vollständige und unverzügliche Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern („Mastrinder“, „Milchkühe“, etc.), sowohl die ganzjährige als auch die saisonale
  • ein komplettes Verbot sämtlicher Käfighaltungen wie Kastenstände, Kälberboxen und Kaninchenkäfige
  •  dass Landwirt:innen beim Ausstieg aus diesen Qualhaltungssystemen unterstützt werden solle

Es müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen. Die Mitzeichnungsfrist endet am 10.12.2024.


Hier kann der Text der Petition und die Begründung gelesen werden (pdf-Datei)

Hier kann unterzeichnet werden

 

Anbindehaltung nicht legitimieren

Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung

Anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wendet sich Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und sein Ministerium. Seine Kritik: Im Referentenentwurf werden Qualzucht und Anbindehaltung quasi durch die Hintertür legitimiert. Da spezifische, begrenzte Verbote formuliert werden, hieße das im Umkehrschluss, dass die tierquälerischen Praktiken unter anderen Umständen legitim seien. Damit würde die Bundesregierung das Tierschutzgesetz in diesen Bereichen schwächen, statt wie versprochen zu stärken.
Hier sollte dringend nachgebessert werden, so Klosterhalfen. Ist das aufgrund der Koalitionspartner nicht möglich, sollten die angesprochenen Änderungen besser ganz unterbleiben.

Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Die Formulierungen zur Qualzucht sind im Referentenentwurf nur auf Ausstellungs- und Werbeverbote begrenzt. Nur die Ausstellung qualgezüchteter Tiere zu untersagen, legitimiert jedoch die eigentliche Qualzucht durch die Hintertür.
  • Anbindehaltung ist mit dem neu eingefügten § 3a in Betrieben mit höchstens 50 Tieren explizit erlaubt. Aus dem noch aktuellen Wortlaut des Tierschutzgesetzes lässt sich dagegen ableiten, dass Anbindehaltung generell nicht zulässig ist.

Der Brief im Wortlaut: 

Download als pdf-Datei


22.6.2023
Albert Schweitzer Stiftung
www.albert-schweitzer-stiftung.de

 

PETA reagiert auf Markus Söders Videobotschaft: „Bayern ist Negativbeispiel für Tierschutz in Deutschland, kein Vorbild!“

Ministerpräsident soll Anbindehaltung von Kühen sofort verbieten

Bayern / Stuttgart, 8.7.2020 – In einer Videobotschaft forderte Markus Söder vergangenen Samstag auf Twitter eine Agrarwende in Deutschland nach bayerischem Vorbild. Durch den „bayerischen Weg“ würde ihm zufolge auch im restlichen Deutschland mehr Tierwohl und Ökologie bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung Einzug halten. In einem am Dienstag versandten Schreiben an den Ministerpräsidenten stellte PETA klar, dass Bayern derzeit nur als Negativbeispiel im Agrarsektor dienen kann. Die Tierrechtsorganisation führt an, dass die dauerhafte Anbindehaltung von Kühen vor allem in Bayern in Betrieben kleiner und mittlerer Größe weit verbreitet ist. Der Freistaat blockiert bisher jegliche Bestrebungen, wie etwa des Bundesrats von 2016, diese tierquälerische Haltungsform gesetzlich zu untersagen. PETA fordert den Ministerpräsidenten auf, die Anbindehaltung in Bayern ohne Übergangsfrist zu verbieten, sollte ihm Tierschutz wirklich am Herzen liegen.

„Die grausame lebenslange Anbindehaltung von Kühen wäre vermutlich schon längst bundesweit gesetzlich verboten, wenn Bayern nicht blockieren würde. Daher ist der Freistaat nicht als Tierschutz-Vorbild für andere Bundesländer geeignet. Wir hoffen, dass Herr Söder angesichts seiner Videobotschaft nun endlich ein Verbot der Anbindehaltung auf den Weg bringt“ so PETAs 2. Vorsitzender Harald Ullmann. … weiterlesen

Anbindehaltung von Kühen nicht legalisieren

Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Der Bundesrat beschließt möglicherweise in seiner Sitzung am kommenden Freitag, den 14. Februar, die zeitweise Anbindehaltung von Kühen zu legalisieren. Bisher gibt es in Deutschland dazu keine Regelung in der sogenannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Doch für die anstehende Änderung der Verordnung schlägt der Agrarausschuss des Bundesrates nun in seiner Empfehlung vor, die Haltung von Rindern und damit auch die Anbindehaltung detailliert zu regeln. … weiterlesen

Forderungen zur Milchkuhhaltung

Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung

Fünf Tierschutzorganisationen haben sich auf Maßnahmen verständigt, die sie für mehr Tierschutz in der Milchkuhhaltung als besonders wichtig einstufen. Die Prioritätenliste soll dem Lebensmitteleinzelhandel, Milchkuhbetrieben, Molkereien und anderen Unternehmen eine Orientierung geben. Zusammengestellt hat das Positionspapier das Bündnis für Tierschutzpolitik der Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. … weiterlesen

Sechs Forderungen an eine neue Regierung

Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung

Im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen stellt das Bündnis für Tierschutzpolitik Kernforderungen an die Bundestagsparteien. Das Bündnis, zu dem auch die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gehört, will damit dringend notwendige Verbesserungen im Tierschutz erreichen. So soll die nächste Bundesregierung konkrete Maßnahmen und Fristen in einem Tierschutzplan festschreiben. Zudem sind Alternativen zur Nutzung von Tieren für Konsumzwecke und Tierversuche weit stärker zu fördern als bisher. … weiterlesen

Kein Verbot der Anbindehaltung bei Rindern in Sicht

Vier Pfoten kritisiert Stellungnahme der Bundesregierung

Mitteilung: Vier Pfoten e.V.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Bundesländer ab, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Entschließungsantrag des Bundesrates vom 22. April 2016 hervor.

Der Antrag der Länder, der auf ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern auf Grundlage des §2 des Tierschutzgesetzes abzielt, wurde von VIER PFOTEN weitestgehend unterstützt.   … weiterlesen