Anbindehaltung nicht legitimieren

Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung

Anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wendet sich Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und sein Ministerium. Seine Kritik: Im Referentenentwurf werden Qualzucht und Anbindehaltung quasi durch die Hintertür legitimiert. Da spezifische, begrenzte Verbote formuliert werden, hieße das im Umkehrschluss, dass die tierquälerischen Praktiken unter anderen Umständen legitim seien. Damit würde die Bundesregierung das Tierschutzgesetz in diesen Bereichen schwächen, statt wie versprochen zu stärken.
Hier sollte dringend nachgebessert werden, so Klosterhalfen. Ist das aufgrund der Koalitionspartner nicht möglich, sollten die angesprochenen Änderungen besser ganz unterbleiben.

Konkret geht es um folgende Punkte:

  • Die Formulierungen zur Qualzucht sind im Referentenentwurf nur auf Ausstellungs- und Werbeverbote begrenzt. Nur die Ausstellung qualgezüchteter Tiere zu untersagen, legitimiert jedoch die eigentliche Qualzucht durch die Hintertür.
  • Anbindehaltung ist mit dem neu eingefügten § 3a in Betrieben mit höchstens 50 Tieren explizit erlaubt. Aus dem noch aktuellen Wortlaut des Tierschutzgesetzes lässt sich dagegen ableiten, dass Anbindehaltung generell nicht zulässig ist.

Der Brief im Wortlaut: 

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22.6.2023
Albert Schweitzer Stiftung
www.albert-schweitzer-stiftung.de

 

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