Eine Million Euro für tierfreie Krebsforschung

Forschungsprojekt des Universitätsklinikums Freiburg entwickelt tierversuchsfreies Verfahren zur Sicherheitsbeurteilung moderner Krebstherapien

Mitteilung: Universitätsklinikum Freiburg

Wissenschaftler*innen des Universitätsklinikums Freiburg haben im Rahmen der britischen „Crack it“– Challenge eine Förderung von einer Million Pfund erhalten, umgerechnet rund 1,17 Millionen Euro. Das Team unter der Leitung von Prof. Dr. Toni Cathomen, Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin und Gentherapie am Universitätsklinikum Freiburg, erforscht einen innovativen Ansatz in der Sicherheitsbeurteilung moderner Krebstherapien. Die neue Methode soll helfen, Tierversuche zu ersetzen und die Sicherheit der sogenannten CAR-T-Zelltherapie zu verbessern. Das „Crack it“-Challenge-Förderprogramm wird jährlich von der britischen Forschungsorganisation NC3Rs mit maximal einer Million Pfund ausgeschrieben und hat das Ziel, Tierversuche zu reduzieren.

Tierfreie Forschung für sicherere Behandlungen
„Wir freuen uns, dass wir im Rahmen der Crack it – Challenge diese umfangreichen Fördermittel erhalten haben. Diese Unterstützung ermöglicht es uns, echte Pionierarbeit in der Krebsforschung zu leisten“, sagt Cathomen. Die neuartige Methode soll mithilfe von künstlicher Intelligenz Biomarker für die Sicherheit von CAR-T-Zellen ermitteln. Die Kombination und Einteilung dieser Marker soll eine präzisere Vorhersage und Sicherheitsbeurteilung der Zelltherapie ermöglichen.
„Um die Behandlung von Krebspatient*innen zu verbessen, bedarf es der Forschung nach neuen Ansätzen und Methoden. Die Förderung bestätigt die Kompetenz des Universitätsklinikums Freiburg auf dem Gebiet der Krebsmedizin und das Bestreben sie ständig weiterzuentwickeln“, sagt Prof. Dr. Lutz Hein, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg und Vorstandsmitglied des Universitätsklinikums Freiburg.

Körpereigene Immunzellen im Labor gegen den Krebs schulen
CAR-T-Zelltherapien werden bereits bei zahlreichen Krebserkrankungen eingesetzt und bieten ein großes Potenzial für die Behandlung von Patient*innen mit bisher unheilbaren Krebserkrankungen. Dafür werden den Patient*innen körpereigene Abwehrzellen (T-Zellen) entnommen und im Labor so verändert, dass sie Krebszellen zielgerichtet erkennen und bekämpfen. Um die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen und Komplikationen dieser modernen Behandlungsmethode zu minimieren, besteht weiterhin Forschungsbedarf. Bisherige tierexperimentelle Studien sind invasiv und fordern eine lange Studiendauer. „Wir hoffen, mit unserer Forschung einen wichtigen Beitrag für eine möglichst sichere und individuell zugeschnittene Behandlung von Krebspatient*innen leisten zu können. Die ersten Ergebnisse der Studie erwarten wir in zwei Jahren“, sagt Cathomen.


5.2.2024
Universitätsklinikum Freiburg
www.uni-freiburg.de

 

 

Empfehlungen Bürgerrat: Jetzt pflanzliche Ernährung fördern

Menschen für Tierrechte fordern, die zielführenden Maßnahmen endlich auf den Weg zu bringen

Am Sonntag hat der erste bundesweite Bürgerrat für die Ernährungswende seine Empfehlungen vorgestellt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt die neun Ratschläge des Bürgerrats. Diese deckten sich zum Großteil mit dem Maßnahmenplan des Verbandes für eine Agrar- und Ernährungswende. Die Empfehlungen zeigten zudem auf, was die Politik bisher versäumt hat. Der Tierrechtsverband fordert die Bundesregierung deswegen auf, jetzt die Gelegenheit zu ergreifen, um die zielführenden Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Dazu kommentiert Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte:

„Die Ratschläge der Bürgerrats zeigen, dass die Gesellschaft erkannt hat, dass wir auch bei der Ernährung einen Wandel brauchen. Durch die multiplen Krisen ist der Druck auf unser Landwirtschafts- und Ernährungssystem so groß wie nie. Dafür ist maßgeblich die Produktion von Fleisch und anderen tierischen Produkten mitverantwortlich. Sie erzeugt nicht nur millionenfaches Tierleid, das weltweite Ernährungssystem ist auch für rund ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. … weiterlesen

Weihnachten und Silvester tier- und klimafreundlich feiern

Mitteilung: Menschen für Tierrechte

Anlässlich der Feiertage erinnert der Bundesverband Menschen für Tierrechte an das millionenfache Tierleid, das durch den Konsum tierischer Produkte entsteht. Der exzessive Fleischkonsum bei den traditionellen Festessen ist nach Ansicht des Tierrechtsverbandes nicht nur aus ethischen, sondern auch aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Artenschutzes abzulehnen. Der Verband ruft dazu auf, stattdessen die Festtage zu nutzen, um auf eine zukunftsfähige pflanzenbasierte Ernährungsweise umzustellen. Zum Schutz von Tieren und Umwelt ruft er zudem zu einem böllerfreien Silvester auf.

Die größten aktuellen Bedrohungen – wie Klimawandel, Artensterben, Pandemien und Erdüberlastung – sind alle eng mit unserem Umgang mit den Tieren verknüpft. Aus einem kürzlich veröffentlichten Report der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) geht hervor, dass die Agrar- und Ernährungssysteme jährlich zehn Billionen US-Dollar versteckte Kosten verursachen. Einer der Haupttreiber ist die industrielle Tierhaltung durch Treibhausgasemissionen, Stickstoffeinträge und Wasserverschwendung. … weiterlesen

Koalitionsvertrag: Schwarze Zeiten für den Tierschutz in Hessen

Das Hessische Tierschutzbündnis, ein Zusammenschluss von Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., TASSO e.V., Menschen für Tierrechte, Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Wildtierschutz Deutschland e.V., kritisiert, dass der Tierschutz nur einen untergeordneten Stellenwert im Koalitionsvertrag von CDU und SPD einnimmt. Besonders bemängeln die Tierschützer die hervorgehobene Bedeutung der Jagd, die lediglich das Hobby einer kleinen Minderheit darstellt, während der Tierschutz hingegen als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. … weiterlesen

„Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!“

Menschen für Tierrechte übergibt Petition an die Bundesminister Cem Özdemir und Marco Buschmann

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat am 12.12.2023 57.308 Unterschriften von Bürger:innen übergeben, die die Petition „Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei“ unterschrieben haben. Die Unterzeichner:innen fordern, die Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem zu schließen, damit Tierquälerei endlich effektiv verfolgt und hart bestraft wird.

Dokumentationen und Recherchen belegen immer wieder, dass Tierquälereien in Schlachthöfen, in Zucht- und Mastanlagen, bei Tiertransporten und in Tierversuchslaboren nicht die Ausnahme, sondern oft die Regel sind. Aktuelle Beispiele sind der Schlachthof Aschaffenburg, wo Tiere mit Elektroschockern gequält und ohne Betäubung geschlachtet wurden (1) oder die am 20. November veröffentlichte NDR-Recherche zu illegalen Tierversuchen in Deutschland (2). … weiterlesen

Urteil im „Allgäuer Tierschutzskandal“ rechtskräftig

Bundesgerichtshof – Beschluss vom 25. Juli 2023 – 1 StR 145/23

Das Landgericht Memmingen hat zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt (§ 17 Nr. 2 Buchst. b TierSchG). Gegen einen Angeklagten hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot verhängt, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten, betreuen oder sonst berufsmäßigen Umgang mit diesen zu haben (§ 20 Abs. 1 TierSchG). Gegen den anderen Angeklagten hat es eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren festgesetzt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Nach den durch das Landgericht getroffenen Feststellungen unterließen es die Angeklagten als verantwortliche Tierhalter entgegen ihrer sich aus § 2 Nr. 1 TierSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergebenden Pflicht, bei den von ihnen gehaltenen Rindern unverzüglich Maßnahmen zur Behandlung kranker Tiere zu ergreifen, namentlich einen Tierarzt beizuziehen. Sie fügten so den Rindern länger anhaltende erhebliche Schmerzen zu, die bei Vornahme der gebotenen Handlungen hätten vermieden werden können. Ein Angeklagter enthornte ferner acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe.

Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten bleiben ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat hat keinen die Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben.

Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.


Vorinstanz:
LG Memmingen – 1 KLs 331 Js 15146/19 – Urteil vom 29. November 2022

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 17 TierSchG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. …
2. einem Wirbeltier
a) …
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

§ 20 TierSchG:
(1) Wird jemand wegen einer nach § 17 rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht das Halten von sowie den Handel oder den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder für immer verbieten, wenn die Gefahr besteht, daß er weiterhin eine nach § 17 rechtswidrige Tat begehen wird.

§ 2 TierSchG:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

§ 4 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung):
(1) Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften des Abschnitts 2 sicherzustellen, dass
1. …
2…
3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird;


3.8.2023
Bundesgerichtshof
www.bundesgerichtshof.de