Strafanzeigen in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: fast alle Verfahren eingestellt
Lebendtiertransporte in Drittstaaten: VIER PFOTEN veröffentlicht einen neuen Report (siehe unten) über 21 Strafanzeigen gegen Organisator:innen, Speditionen und Veterinärbehörden in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die globale Tierschutzstiftung hatte die Beteiligten im Juni 2020 aufgrund des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei bei Tiertransporten angezeigt. VIER PFOTEN geht davon aus, dass den Tieren während der beanstandeten Tiertransporte in den Jahren 2019 und 2020 sowie am Zielort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden. Inzwischen wurden 18 der Verfahren eingestellt. Die Begründungen der Staatsanwaltschaften zu den eingestellten Verfahren hält VIER PFOTEN für fragwürdig.
„In Deutschland fehlt den Behörden und der Justiz offenbar der Wille, Tierschutzbestimmungen auf Transporten in Hochrisikostaaten durchzusetzen. Unser Eindruck ist, dass die Genehmigungsbehörden den an den Transporten Beteiligten viel zu viel durchgehen lassen. Auffällig ist, dass die Staatsanwaltschaften bei unseren Strafanzeigen den Beschuldigten zum Teil mehr Glauben schenkten als unseren Belegen. Dabei zeigt unsere Auswertung sehr deutlich, dass die Transporte so geplant und durchgeführt wurden, dass nicht einmal die ohnehin laschen Tierschutztransportvorgaben eingehalten wurden. Dies hätten die Veterinärbehörden in keinem Fall genehmigen dürfen. Die Auswertung unserer Strafanzeigen zeigt, dass man sich in Sachen Tierschutz nicht auf die Veterinärbehörden und die Justiz verlassen kann. Wenn die Behörden Transporte rechtswidrig genehmigen und selbst Strafanzeigen nicht ausreichen, um Tierschutzverstöße zu verhindern, brauchen wir ein nationales Verbot von Tiertransporten in Hochrisikostaaten und Drittstaaten.“
Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiere in der Landwirtschaft bei Vier Pfoten
Hintergrund
Vier Pfoten hatte im Juni 2020 in 21 Fällen Strafanzeigen gegen Tiertransporte in Drittländer gestellt. Es handelte sich bei allen Strafanzeigen um lange Tiertransporte aus Deutschland in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Algerien, Marokko, Georgien, Iran, Libanon, Libyen, Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan. Von den 21 Strafanzeigen wurden bei 18 die Ermittlungen eingestellt. Doch in allen 21 Fällen wurden diese Tiertransporte nach Ansicht von VIER PFOTEN in strafbarer Weise, also rechtswidrig, von den Behörden genehmigt und von den Betreibern durchgeführt. Entsprechende Belege, wie zum Beispiel abgestempelte, unplausible Transportplanungen, wurden den Anzeigen größtenteils beigelegt. Aus den Transportplanungen ging hervor, dass weder eine nachvollziehbare Transportroute vorlag, noch vorgeschriebene Versorgungsstellen und Pausenzeiten eingehalten wurden. Dies machte ein Leiden der Tiere mehr als wahrscheinlich. Die später im Zielland folgende Schlachtung ohne Betäubung stellt einen weiteren Grund dar, der das Leiden der exportierten Tiere mehr als wahrscheinlich sein lässt. „Die Begründungen der Staatsanwaltschaften muten da zynisch an: Diese argumentierten teilweise, dass das Leiden der Tiere nicht mehr nachvollziehbar sei, da der Transport bereits abgeschlossen sei. Frei nach dem Motto: Aus den Augen aus dem Sinn. Eine aus unserer Sicht völlig unverständliche Rechtfertigung. Insgesamt halten wir die Begründungen zur Einstellung der Ermittlungen für mehr als fragwürdig“, so Ina Müller-Arnke.
Die Politik muss Verantwortung übernehmen
Die Staatsanwaltschaften beriefen sich in den eingestellten Verfahren häufig darauf, dass eine Klärung der Grundsatzfrage, ob Tiertransporte in Hochrisikostaaten außerhalb der EU überhaupt genehmigt werden dürften, der Bundesregierung obliege. Die Bundesregierung verweist jedoch bei der Frage, ob ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittländer angebracht wäre, auf die EU. Zudem verweist sie bezüglich der Verantwortlichkeit zur Erteilung von Transportgenehmigungen auf die Bundesländer. Die Bundesländer wiederum verweisen auf die Genehmigungsbehörden, die jedoch rechtswidrig Tiertransporte durchwinken. „Und so wird die Verantwortung immer wieder zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben. Das muss endlich ein Ende haben. Wir brauchen deshalb dringend ein nationales Verbot von Drittlandexporten lebender Tiere“, sagt Ina Müller-Arnke.
⇒ zum neuen Report über die Auswertung von 21 Tierschutz-Strafanzeigen
17.4.2023
Oliver Windhorst
Vier Pfoten e.V.
www.vier-pfoten.de