SPD-Parteitags-Beschluss will Homöopathie bei Kassen verbieten und Apothekenpflicht/ Arzneimittelstatus beenden

Nach den Grünen will nun auch die SPD gegen die Homöpathie vorgehen.  Hier geht es zum Antrag der SPD (KDV Pankow, 26.10.2019) auf dem Berliner Landesparteitag und dem Bundesparteitag (6. bis 8.12.2019.

Das Ziel:

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Homöopathika sind nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben. (Quelle: https://parteitag.spd-berlin.de/cvtx_antrag/nichts-fuer-ungut-sonderstellung-der-homoeopathie-beenden/)

 

siehe die Beschlusslage auf dem Landesparteitag der Berliner SPD

Den Antrag für den Bundesparteitag direkt downloaden (pdf-Datei)

Auf der Seite des BVhÄ (Berlin Brandenburger Verein homöopathischer Ärzte) findet sich auch eine Stellungnahme: Berliner Ärzte widersprechen dem Antrag der SPD-Pankow

 

Petition: #RetteDeineHomöopathie

Eine Petition an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Antragsteller haben die Petition so begründet – in Auszügen:

Zum ersten Mal könnte eine politische Partei die Anti- Homöopathie- Kampagne in ihr Wahlprogramm aufnehmen. […]
Wir fordern die Delegierten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, bei der 44. Bundesdelegiertenkonferenz am 15. November 2019 in Bielefeld gegen den Antrag „ECHTER PATIENT*INNENSCHUTZ: BEVORTEILUNG DER HOMÖOPATHIE BEENDEN!“ zu stimmen.

Was ist passiert?
In einem aktuellen Antrag des Grüne Jugend Bundesverbandes soll bei der kommenden 44. Bundesdelegiertenkonferenz am 15. November 2019 in Bielefeld darüber abgestimmt werden, ob sich die Partei gegen die Homöopathie positionieren will.

Der Antrag enthält folgende Kernforderungen:

1.       Abschaffung der Erstattung von Homöopathie im Gesundheitssystem
2.       Abschaffung des Arzneimittelstatus der Homöopathika

Seine Begründung ist im Wortlaut zu über 90% bei der Anti-Homöopathie-Lobby abgeschrieben (Wortlaut des Antrages plus Analyse Link).

11 Mal wird in dem Antrag behauptet, dass Homöopathie keine Evidenz hätte. Diese Aussage ist wissenschaftlich nicht haltbar. Für Homöopathie ist die Wirksamkeit bereits seit 2005 nachgewiesen und sie wurde deshalb folgerichtig in das Gesundheitssystem implementiert (fachliche Stellungnahme der Hahnemann Gesellschaft zum Antrag unter Link).
(Quelle: https://www.change.org/p/b%C3%BCndnis-90-die-gr%C3%BCnen-rettedeinehom%C3%B6opathie-petition-an-b%C3%BCndnis-90-die-gr%C3%BCnen)

weitere Infos inkl. der Möglichkeit die Petition zu unterschreiben

 

Katastrophale Halbzeitbilanz der GroKo beim Tierschutz

Regierung verschleppt notwendige Reformen

Mitteilung: Vier Pfoten

Hamburg, 23. Oktober 2019 – Union und SPD sprechen im November über ihre bisherige und künftige Zusammenarbeit und ziehen Halbzeitbilanz ihrer Amtszeit. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN schaut schon jetzt, zur Mitte der Wahlperiode, auf die Arbeit der Großen Koalition und kommt beim Tierschutz zu einem enttäuschenden Ergebnis. Trotz vieler Versprechen haben sich bis heute die Lebensbedingungen von Tieren in Deutschland nicht verbessert. Die Große Koalition ist dem Staatsziel Tierschutz nicht nachgekommen. … weiterlesen

Petition: Das große Sterben sichtbar machen!

Ariwa – Animal Rights Watch e.V. will das tatsächliche Ausmaß des Tierleids sichtbar machen und fordert die Überwachung der Tierkörperbeseitigungsanlagen. Die Organisation hat dazu eine Petition gestartet:

Viele Millionen sogenannter „Nutztiere“ sterben in Deutschland lange vor der Schlachtung. Niemand weiß genau, wie viele. Niemand prüft, aus welchen Betrieben diese Tiere stammen, welches Leid sie dort erfahren haben und was letztlich zu ihrem Tod geführt hat. All dies verschwindet in den Tierkörperbeseitigungsanlagen wie in einem schwarzen Loch.

Wir wollen das tatsächliche Ausmaß des Tierleids sichtbar machen. Helfen Sie uns dabei: Mit der Teilnahme an dieser Petition fordern Sie das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, eine umfassende Dokumentationspflicht und regelmäßige Kontrollen für Tierkörperbeseitigungsanlagen einzuführen. Die Unterschriften werden im März 2020 an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner übergeben. Danke für Ihre Unterstützung!
(Quelle: https://www.ariwa.org/petition/)

 

zur Petition

 

Landgericht Osnabrück präzisiert Grenzen bei Haftung von Hundehaltern

Mitteilung: Landgericht Osnabrück

Treffen mehrere Hunde aufeinander, sind die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar. Doch nicht in jedem Fall führt dies auch zu einer Haftung der Tierhalter. Dies hat nun die 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück in einem Urteil vom 23. September 2019 (Az. 8 O 1022/19) klargestellt. … weiterlesen

Der beste Freund wird älter

PETA-Expertin gibt Tipps, die Hunde- und Katzensenioren das Leben leichter machen

Hunde und Katzen bereichern das Leben und machen viel Freude. Damit sich die Vierbeiner bis ins hohe Alter glücklich und so wohl wie möglich fühlen, haben ihre Halter einiges zu beachten. Je nach Größe und Erbanlagen der Tiere kommen mit sechs bis neun Jahren einige körperliche Veränderungen auf sie zu. Im besten Fall wird das liebevolle, tägliche Abtasten und Ansehen des Pfleglings für Tier und Halter zur liebgewonnenen Routine. Dazu gehört der Blick in den Mund, in die Ohren, unter den Schwanz und auf die Haut, die Kontrolle der Füße einschließlich Fußballen und Krallen sowie das Abtasten des gesamten Körpers. Genauso gilt es, das Verhalten der Tiere gut zu beobachten. Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA, hat neun hilfreiche Tipps für Halter älterer Hunde und Katzen zusammengestellt. … weiterlesen

Tierschutzgesetz: Wirtschaft raus

Mitteilung: Albert Schweitzer Stiftung

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordern die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz eine Änderung des Tierschutzgesetzes, die wirtschaftliche Interessen als »vernünftigen Grund« im Sinne des Tierschutzgesetzes ausschließt. Im Jahr 2015 hatte der Bundesrat schon einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, den das Land Nordrhein-Westfalen eingebracht hatte. Die Gesetzesvorlage wurde an den Bundestag weitergeleitet, jedoch in den verbliebenen zwei Jahren der Legislatur nicht zur Abstimmung gebracht. Dem Entwurf nach wäre § 3 des Tierschutzgesetzes durch den zusätzlichen einleitenden Absatz ergänzt worden: »Es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund, insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile, zu töten.« … weiterlesen