Nach den Grünen will nun auch die SPD gegen die Homöpathie vorgehen. Hier geht es zum Antrag der SPD (KDV Pankow, 26.10.2019) auf dem Berliner Landesparteitag und dem Bundesparteitag (6. bis 8.12.2019.
Das Ziel:
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Homöopathika sind nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben. (Quelle: https://parteitag.spd-berlin.de/cvtx_antrag/nichts-fuer-ungut-sonderstellung-der-homoeopathie-beenden/)
⇒ siehe die Beschlusslage auf dem Landesparteitag der Berliner SPD
⇒ Den Antrag für den Bundesparteitag direkt downloaden (pdf-Datei)
⇒ Auf der Seite des BVhÄ (Berlin Brandenburger Verein homöopathischer Ärzte) findet sich auch eine Stellungnahme: Berliner Ärzte widersprechen dem Antrag der SPD-Pankow
Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordern die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz eine Änderung des Tierschutzgesetzes, die wirtschaftliche Interessen als »vernünftigen Grund« im Sinne des Tierschutzgesetzes ausschließt. Im Jahr 2015 hatte der Bundesrat schon einmal einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, den das Land Nordrhein-Westfalen eingebracht hatte. Die Gesetzesvorlage wurde an den Bundestag weitergeleitet, jedoch in den verbliebenen zwei Jahren der Legislatur nicht zur Abstimmung gebracht. Dem Entwurf nach wäre § 3 des Tierschutzgesetzes durch den zusätzlichen einleitenden Absatz ergänzt worden: »Es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund, insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile, zu töten.«