Zu dem heute im Bundesrat beschlossenen Kompromiss-Vorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Neuregelung der Kastenstände in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erklärt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt:
»Der Öffentlichkeit erzählen, man werde Tierschutzstandards verbessern und gleichzeitig illegale Zustände in der Massentierhaltung legalisieren. Das ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten. Von Bundesministerin Klöckner und der CDU war kaum Anderes zu erwarten, aber dass die Grünen einen solch faulen Kompromiss aushandeln und mittragen, ist sehr enttäuschend. Sauen werden weiterhin einen beträchtlichen Teil ihres Lebens in Käfigen verbringen – man muss sich schon sehr verbiegen, um darin einen Wendepunkt für die Tiere zu sehen.«
Unsere Kritikpunkte in Kürze:
- Viel zu lange Übergangsfrist von acht Jahren im Deckbereich bis Gruppenhaltung vorgeschrieben wird.
- Bis dahin Legalisierung der bisher illegalen weil zu kleinen Kastenstände, da Ausstrecken in Seitenlage lediglich nicht durch »bauliche Hindernisse« eingeschränkt sein darf, nicht jedoch durch das benachbarte Tier, was in der überwiegenden Mehrzahl der Ställe aber das Problem ist.
- Gruppenhaltung wird nur für den Deckbereich festgelegt und die Ausgestaltung der Gruppenhaltung ist in weiten Teilen ungenügend.
- Festschreibung der Kastenstandhaltung im Abferkelbereich für mindestens 15 bis 17 Jahre, danach lediglich Verkürzung der Fixationszeit auf maximal fünf Tage.
- Fazit: Vom Ende der Kastenstand-Haltung oder gar einem »Systemwandel« kann keine Rede sein.
3.7.2020
albert-schweitzer-stiftung.de