Kommentar zur geplanten Neuregelung der Haltung von Sauen

von Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz

Die von der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner geplante Neuregelung der Sauenhaltung (Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) ist jetzt dem Bundesrat zugeleitet worden. Voraussichtlich wird am 02. Dezember der Entwurf im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz beraten und am 20. Dezember im Plenum abgestimmt.

„Dieser Verordnungsentwurf ist ein Skandal, der die Aktionen der Bundesregierung zugunsten der Agrarlobby auf die Spitze treibt. Nicht nur die vorgesehene Streichung des entscheidenden Passus aus der Verordnung ist verfassungswidrig, auch die vorgesehenen Übergangsfristen zur Beibehaltung des illegalen Zustandes von bis zu 17 Jahren sind völlig indiskutabel. Dem laufenden Normenkontrollverfahren wird diese Verordnung nicht standhalten. Ich kann nur vehement an die Bundesländer appellieren, sich nicht zu Erfüllungsgehilfen bei der Umsetzung dieses Agrarlobby-Geschenks zu machen und dieser Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen. Denn damit würden die Länder dazu beitragen, die tierquälerische Haltung von Sauen in körperengen Metallkäfigen zu zementieren sowie Gerichtsurteile und die Anforderungen der Gesellschaft nach mehr Tierschutz zu ignorieren. Bundesministerin Klöckner will mit der Verordnung eine rechtswidrige Praxis legalisieren und setzt sich damit über geltendes Recht hinweg“, sagt Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland.

Zum Hintergrund:
2016 wurde vom Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt, wonach die Tiere nach der bereits seit 1992 geltenden Regelung in Kastenständen ihre Gliedmaßen beim Liegen ausstrecken können müssen. Das BMEL hatte selbst eingeräumt, dass Kastenstände, die diesen Anforderungen genügen, kaum anzutreffen seien. Doch statt die Haltungsbedingungen anzupassen und den Tieren ein ausgestrecktes Liegen zu ermöglichen, sieht der Verordnungsentwurf vor, diesen Passus einfach nachträglich aus der Verordnung zu streichen. Die nächsten 17 Jahre sollen die Kastenstände unverändert weiter betrieben werden dürfen und auch danach sollen sie nicht abgeschafft, sondern nur um wenige Zentimeter verbreitert werden. Das Land Berlin hat im Januar 2019 ein Normenkontrollverfahren in die Wege geleitet. Mit diesem Verfahren wird das Verfassungsgericht aufgefordert, zu prüfen, ob einige Teile der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Schweine gegen die Verfassung verstoßen.


14.11.2019
Oliver Windhorst
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
www.vier-pfoten.de

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