Generelle Tierhaltung darf nicht pauschal untersagt werden
Mitteilung: Mieterschutzbund
Wer ein Haustier in seiner Wohnung halten möchte, ist oftmals verunsichert. Im Mietvertrag ist Tierhaltung zum Teil pauschal verboten, rechtlich hingegen ist ein generelles Verbot aber unwirksam. Was muss man also beachten, wenn man Waldi oder Mieze ein Zuhause geben möchte? … weiterlesen
Pressemitteilung v. April 2018
PRaffairs GbR
www.pr-affairs.de
Quelle: Mieterschutzbund
www.mieterschutzbund.de