VIER PFOTEN kritisiert Änderungen des Tierschutzgesetzes

Bundesregierung verpasst Chance auf internationale Führungsrolle im Tierschutz

Mitteilung: Vier Pfoten e.V.

Berlin / Hamburg, 23. Mai 2012 – Die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Wichtige Reformen wie z.B. die bundesweite Einführung der Tierschutz-Verbandsklage oder wirksame Schritte zur Beendigung tierschutzwidriger Haltungspraktiken von Nutztieren fehlen im Gesetzesentwurf. Die Novellierung enthält zwar einige kleine Fortschritte, wie zum Beispiel das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden, bringe aber keine tiefgreifenden Verbesserungen. Ein Großteil der Änderungen setzt lediglich geltendes EU-Recht in Deutschland um. „Seit zehn Jahren steht der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung. Ein großes Ziel, dem diese Novelle nicht annähernd gerecht wird“, sagt Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. „Für Millionen Hühner, Kühe und Schweine, die in der intensiven Nutztierhaltung leiden, ändert sich mit der Reform nur wenig: Kaninchen sitzen weiter in Käfigen, Sauen leiden im Kastenstand, Puten werden qualgezüchtet. Wieder einmal hat für Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner das Wohl der Wirtschaft, nicht das der Tiere, oberste Priorität.“

Bei den folgenden Beratungen des Entwurfes liegt es nun vor allem an den Bundesländern, im Bundesrat weitere Änderungen durchzusetzen, die möglichst vielen Tieren nachhaltige Verbesserungen bringen.

Wildtierverbot im Zirkus

Zwar enthält der Entwurf eine Ermächtigung für ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkussen, es bleibt aber offen, ob und wann das Bundesministerium diesen überfälligen Schritt tatsächlich gehen will. Die Wildtierhaltung im Zirkus ist in 14 europäischen Staaten bereits verboten oder stark eingeschränkt, zum Beispiel in Österreich, Ungarn, Schweden oder Griechenland. In Deutschland dagegen müssen Elefanten, Bären, Flusspferde und Giraffen vorerst in Zirkussen weiter leiden. „Von einer internationalen Führungsrolle, wie Frau Aigner sie heute für sich beansprucht, kann keine Rede sein“, so Dr. Stephany.

Tierversuche

In diesem Jahr sind die Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert, die EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei regte die EU ein vollständiges Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen an. Ein grundsätzliches Verbot wird im neuen Gesetzesentwurf jedoch nicht gefordert. VIER PFOTEN fordert für jedes Experiment die Beweispflicht, warum ein Tierversuch unumgänglich ist. Seit 2002 sind in Deutschland die Zahl der Tierversuche um eine Million gestiegen (Stand 2010: 2,9 Mio.).

Ferkelkastration

Ferkel dürfen ab 2017 nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden, obwohl praxisreife Verfahren längst zur Verfügung stehen. „Die lange Übergangsfrist von fünf Jahren ist für uns nicht nachvollziehbar“, kritisiert Dr. Stephany.

Qualzuchtverbot

Zuchtbedingte Tierschutzprobleme haben sich insbesondere in der Landwirtschaft stark verschärft. In deutschen Ställen stehen Millionen von Turboputen und -masthühnern, die sich aufgrund einseitiger Zucht zum Ende der Mast kaum noch auf den Beinen halten können. Zuchtbedingt werden jedes Jahr 40 Millionen männliche Küken von Legerassen getötet. „Auf diese seit langem drängenden Fragen liefert der Entwurf keine Antwort“, sagt Dr. Stephany.

Streunerkatzen

Der neue Entwurf sieht vor, die Kastration von freilaufenden Katzen auf Landesebene zu regeln. „Weitaus effektiver wäre es, die Kastration von Streunerkatzen rechtlich direkt auf Bundesebene zu klären. In Deutschland gibt es zwei Millionen halterlose Katzen, die an Krankheiten und Hunger leiden. Die Tiere halten sich nicht an Landesgrenzen, eine Eingrenzung der Überpopulation mit humanen Methoden sollte deshalb bundesweit geregelt werden“, so Dr. Stephany.

Quelle: PM v. 23.5.2012 – Vier Pfoten e.V. – www.vier-pfoten.de

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