Die Genehmigung der Hundehaltung darf vom Vermieter nur aus gewichtigen Gründen versagt werden
Mitteilung: Amtsgericht München
Das Amtsgericht München verurteilte am 03.08.2018 die Vermietererbengemeinschaft, der Hundehaltung für einen Hund der Kläger in deren Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in München-Neuhausen für eine Hunderasse Magyar Vizsla, Deutsch-Drahthaar/Deutsch-Kurzhaar, Weimaraner oder entsprechende Mischlinge dieser Rassen mit einer Widerristhöhe von ca. 52 – 64 cm zuzustimmen. … weiterlesen