Stellungnahme von VIER PFOTEN zur Neuregelung der Kastenstandhaltung
Hamburg, 28. Mai 2019 – Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigt eine Neuregelung der Kastenstandhaltung an. Morgen soll die Länder- und Verbändebeteiligung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beginnen. Die bisherige Kastenstandhaltung in Deutschland verstößt gegen geltendes Recht. Die geplante Verordnung soll für mehr Platz und Tierwohl im Schweinestall sorgen – allerdings mit einer Übergangsfrist von bis zu 17 Jahren. VIER PFOTEN verurteilt die Dauer der Frist und fordert zeitnahe Verbesserungen für Millionen Sauen.
Ina Müller-Arnke, Nutztierexpertin bei VIER PFOTEN: „Die Gerichte haben klar geurteilt: Es darf keine weiteren Übergangsfristen für Kastenstände im Deckbereich geben! Was Frau Klöckner hier vorlegt, ist rechtswidrig. Bereits seit 1988 steht in der Haltungsverordnung für Schweine, dass diese sich ungehindert ausstrecken können müssen. Die Vorgabe wurde nie umgesetzt. Um den seit über 30 Jahren illegalen Zustand jetzt legal zu machen, soll dieser entscheidende Nebensatz einfach aus der Verordnung herausgestrichen werden. So wird ein gesprochenes Gerichtsurteil nicht nur völlig ignoriert, sondern einfach außer Kraft gesetzt – zur Verschlechterung für die Tiere. Das Vorhaben der Ministerin ist eine Ohrfeige für alle Sauenhalter, die bereits auf eine tiergerechtere Haltungsform umgestellt haben.“
Hintergrund zur Kastenstandhaltung für Sauen
Rund 98% der Sauen müssen ihr halbes Leben in einem körperengen Metallkäfig, dem sogenannten Kastenstand fristen. Die Tiere leiden: wochenlang eingepfercht vegetieren sie in dem engen Metallkäfig auf blankem Betonboden dahin, können sich nicht einmal umdrehen, stoßen mit ihren Beinen an die Gestänge und müssen so ihre Ferkel zur Welt bringen. Viele Tiere haben Abszesse und Liegeschwielen.
Seit 2015 gibt es ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt (3 L 386/14), das durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes (3 B 11/16) bestätigt wurde. Die Urteile haben eindeutig festgestellt, dass die Haltung von Sauen in Kastenständen, wie sie in Deutschland betrieben wird, illegal ist. Denn in der Haltungsverordnung steht, dass Schweine ihre Gliedmaßen beim Liegen ungehindert ausstrecken können müssen. Dies ist bei den engen Käfigen nicht möglich.
Statt dem Urteil Folge zu leisten, soll diese tierschutzfeindliche Haltungsform für bis zu 17 weitere Jahre unverändert zugelassen werden. Das ist rechtswidrig, wie auch in einem von VIER PFOTEN in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten juristisch bestätigt wurde.
Rechtsgutachten 2018 zur Frage der Vereinbarkeit der geplanten Neuregelung der Haltung von Sauen im Deckzentrum mit dem Tierschutzgesetz finden Sie hier zum downloaden.
Mitteilung v. 28.5.2019
Vier Pfoten e.V.
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