Hund, Katze und Kanarienvogel sind in der Regel willkommen
Mitteilung: Mieterschutzbund e.V.
Immer wieder gibt es Streit zwischen Mieter und Vermieter was die Haltung von Haustieren angeht. Dabei gibt es dazu eindeutige Urteile. Und auch der Bundesgerichtshof hat 2007 entschieden: Das generelle Tierhaltungsverbot ist in Mietwohnungen unwirksam (AZ: Bundesgerichtshof VIII ZR 340/06). Doch was bedeutet das genau für Mieter und Mieze? …weiterlesen
Quelle: www.mieterschutzbund.de
Nachdem die Vogelzählung Anfang Januar einen deutlichen Bestandsrückgang vor allem bei Meisen und Finken ergeben hatte, wurden die betroffenen Vogelarten nun wieder häufiger beobachtet. Insgesamt gilt dies jedoch nicht als Entwarnung, da im Vergleich zur „Stunde der Gartenvögel“ im Mai 2016 lediglich das Vorjahresniveau erreicht wurde.