Haustierhaltung in Mietwohnungen darf nicht pauschal untersagt werden

Hund, Katze und Kanarienvogel sind in der Regel willkommen

Mitteilung: Mieterschutzbund e.V.

Immer wieder gibt es Streit zwischen Mieter und Vermieter was die Haltung von Haustieren angeht. Dabei gibt es dazu eindeutige Urteile. Und auch der Bundesgerichtshof hat 2007 entschieden: Das generelle Tierhaltungsverbot ist in Mietwohnungen unwirksam (AZ: Bundesgerichtshof VIII ZR 340/06). Doch was bedeutet das genau für Mieter und Mieze? …weiterlesen

Quelle: www.mieterschutzbund.de

Tagged , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert