Mitteilung: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Die Halterin eines Hundes kann verpflichtet werden, ihn außerhalb ihres Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, wenn er sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv gezeigt hat, ohne dass er bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.