Leinenlos

Wenn der unangeleinte Hund einen anderen beißt und man dann die Gassibekanntschaft anstiftet, hinsichtlich der Anleinung vor Gericht zu lügen, hat man eine erhöhte Strafe zu erwarten

Mitteilung: Amtsgericht München

Am 08.02.2019 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München eine 32-jährige Kindergartenhelferin aus München wegen versuchter Anstiftung zur Falschaussage – unter Einbeziehung der vorangegangenen Verurteilung vom 07.08.2018 wegen fahrlässiger Körperverletzung – zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten und wies sie an, als Bewährungsauflage einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. … weiterlesen