Hund ausgebüxt – Halter haftet für ausgelöstes „Getümmel“

Mitteilung: Oberlandesgericht Koblenz

Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ ein Schaden entsteht. Das hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz kürzlich entschieden (Urteil vom 9.12.2019, Az. 12 U 249/18) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. 16 O 226/17) abgeändert. … weiterlesen