Tierquälerin aus dem Landkreis Alzey-Worms zu Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt – PETA erstattete Strafanzeige
Landkreis Alzey-Worms / Stuttgart, 29. September 2020 – Anfang 2018 ließ ein Whistleblower PETA Material zukommen, das zeigt, wie Nadja W. aus dem rheinland-pfälzischen Landkreis Alzey-Worms mindestens einen Hund sexuell missbrauchte und unter anderem dazu zwang, sie oral zu befriedigen. Da die Angeklagte nicht zur heutigen Hauptverhandlung erschien, bestätigte das Amtsgericht Worms einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz. Damit wurde die Täterin zu 40 Tagessätzen à 15 Euro und somit zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro verurteilt (Aktenzeichen 11 Cs 3100 Js 2524/18). PETA hatte wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und der Verbreitung tierpornografischer Videos umgehend nach Erhalt des Materials Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz erstattet. Die Tierrechtsorganisation begrüßt das Urteil, fordert jedoch, Fälle von Zoophilie konsequenter zu verfolgen.
„Auch wenn das Verfahren lange gedauert hat, sind wir froh, dass die Angeklagte die Geldstrafe zahlen muss. Der Missbrauch von Tieren und die Verbreitung des Videomaterials sind scharf zu verurteilen. Es kommt noch viel zu selten vor, dass Straftaten in diesem Bereich überhaupt gerichtlich sanktioniert werden“, so PETAs Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung Dr. Edmund Haferbeck, der als Prozessbeobachter vor Ort war.
Nachdem PETA bereits im Januar 2018 Strafanzeige erstattet hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Mainz im März 2020 den nun bestätigten Strafbefehl beim Amtsgericht Worms. Das Gericht ließ den Strafbefehl zu – da Nadja W. Einspruch einlegte, sollte der Zoophilie-Fall heute in Worms verhandelt werden.
PETA fordert strafrechtliche Verfolgung von Zoophilie
PETA weist darauf hin, dass Zoophilie – der sexuelle Missbrauch von Tieren, umgangssprachlich auch als Sodomie bekannt – in Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand gehandhabt wird. Somit werden derartige Fälle von Tierquälerei nicht strafrechtlich verfolgt, sondern nur als bußgeldbewehrte Tat betrachtet, sofern kein pornografisches Videomaterial verbreitet wird. Die Tierrechtsorganisation fordert, Zoophilie als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. PETA betont zudem, dass im Zuge der Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität auch Netzwerke berücksichtigt werden müssen, auf die Zoophile zurückgreifen, um sich zu verabreden oder Tiere zum Missbrauch anzubieten.
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
[1] Gespräch mit PETA Deutschland e.V., 2010.
Weitere Infos zum Thema:
PETA.de/Tierquaelerei-Frau-Hund-Sex
PETA.de/Sodomie-Zoophilie
29.9.2020
PETA Deutschland e.V.
www.peta.de