Verbandsklagerecht: Offener Brief an Grüne

20. September 2019

An                                                                           
Ursula Nonnemacher und Benjamin Raschke
Vorsitzende und stv. Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alter Markt 1
14467 Potsdam

Setzen Sie sich auch in den Koalitionsverhandlungen für ein Tierschutz-Verbandsklagerecht in Brandenburg ein

Sehr geehrte Frau Nonnemacher, sehr geehrter Herr Raschke,

in Ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 unterstreichen Sie die Notwendigkeit eines Tierschutz-Verbandsklagerechts in Brandenburg. Die aktuellen Wahlergebnisse deuten an, dass Ihre Partei aller Voraussicht nach an der nächsten Landesregierung beteiligt sein wird. Im Hinblick auf die kommenden Koalitionsverhandlungen zeichnet sich das Verbandsklagerecht als ein besonders heftig umstrittener Punkt ab.

SPD und CDU verhindern Verbandsklagerecht

Ministerpräsident Woidke (SPD) hat ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen mehrfach abgelehnt, siehe beispielsweise in der BZ vom 25. März 2016:

»›Das Klagerecht würde zu einem Einbruch bei den Investitionen der Landwirte und zu höherer Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft führen‹, sagte der Regierungschef der Deutschen Presse-Agentur. ›Aus diesen Gründen ist ein Klagerecht mit der SPD nicht zu machen‹, erklärte Woidke.«

Dass diese Behauptung falsch ist, wird schon dadurch belegt, dass die von Woidke befürchteten Entwicklungen in keinem der anderen Bundesländer eingetreten sind, in denen die Tierschutz-Verbandsklage ausnahmslos mit Unterstützung der SPD eingeführt worden ist. In Brandenburg hingegen ist die SPD selbst nach einem mit über 100.000 Stimmen erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung im Jahr 2016 von ihrem Standpunkt nicht abgerückt.

Auch die CDU wird weiterhin ein Verbandsklagerecht im Tierschutzrecht ablehnen. Außer im Saarland hat sie sich bisher in jedem anderen Bundesland gegen die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage massiv gewehrt. Die Worte des Vaters der deutschen Bundeskanzlerin »Vieh, das ist keine Sache; das sind lebende Wesen, denen eine ihnen entsprechende Ehrfurcht gebührt. Wer sie ihnen vorenthält, entwürdigt nicht nur das Tier, sondern auch sich selbst« (vgl. CICERO Online), haben in der Partei seiner Tochter keine Wirkung gezeigt.

Wir appellieren deshalb gemeinsam als Bündnis an Sie, Ihre Forderung nach einem Verbandsklagerecht in Brandenburg unter keinen Umständen in den Koalitionsverhandlungen preiszugeben.

Brandenburg gilt als einer der »hot spots« der Massentierhaltung in Deutschland. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände ist hier längst überfällig. Was die generellen Tierschutzbemühungen in diesem Bundesland betrifft, so wird aktuell gern auf den 2017 entstandenen Tierschutzplan des Landes Brandenburg hingewiesen. Dieser bietet allerdings kein notwendiges Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände und auch als generelles Instrument zur Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts in Brandenburg ist er nicht sonderlich geeignet. Diese Defizite können nur über ein Verbandsklagerecht erfüllt werden.

Da sicher erscheint, dass die SPD ihren bisherigen Kurs fortsetzen will und auch alle anderen Parteien weiterhin eher indifferent bis ablehnend diesem Thema gegenüberstehen, bitten wir Sie, sich auch weiterhin für ein Tierschutz-Verbandsklagerecht stark zu machen und diese Forderung insbesondere im Zuge der kommenden Koalitionsverhandlungen nicht preiszugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Bundesverband Tierschutz e. V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Brandenburg e. V.
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V.
PROVIEH e. V

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