Verfahren um den dreibeinigen Hund

gavelMitteilung: Arbeitsgericht Düsseldorf

In dem vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren um das vom Arbeitgeber gegenüber einer Arbeitnehmerin ausgesprochene Verbot, ihren dreibeinigen Hund mit in das Büro zu nehmen, hat das Gericht heute die Klage der Arbeitnehmerin abgewiesen.

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