Mitteilung: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von "Haushaltsgegenständen" aufgeteilt. In einer vor kurzem ergangenen Entscheidung hat der 5. Familiensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts durch die Einzelrichterin in einem "Haushaltsverfahren" dem geschiedenen Ehemann eine Basset Hündin zugesprochen, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben.
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