Mitteilung: Verwaltungsgericht Mainz
Wegen nicht artgerechter Haltung und Unterbringung von Katzen muss eine Halterin ihre Tiere mit sofortiger Wirkung in überwiegender Zahl abgeben; zugleich wurde ihr die Zucht von Katzen untersagt. Eine entsprechende tierschutzrechtliche Verfügung bestätigte das Verwaltungsgericht Mainz im vorläufigen Rechtschutzverfahren in wesentlichem Umfang. … weiterlesen