Menschen für Tierrechte hat gemeinsam mit zwei anderen Tierschutzverbänden eine ausführliche Stellungnahme zur Änderung der geplanten Tierhaltungskennzeichnung abgegeben. Diese soll Verbraucherinnen ab 2027 darüber informieren, wie die Tiere gehalten wurden und dazu beitragen, den Wandel der Tierhaltung hin zu artgerechteren Haltungsformen voranzutreiben. Aus Sicht der Tierschutzorganisationen wird die Kennzeichnung diesem Anspruch nicht gerecht. Es fehlt ein Gesamtkonzept für den Umbau der Tierhaltung und die klare Benennung tierquälerischer Haltungsformen. Um die Tierhaltung umzubauen, müssten die untersten Haltungsstufen perspektivisch ganz auslaufen.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, die für 2027 geplante Tierhaltungskennzeichnung (TierHaltKennzG) zu reformieren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Mitte April dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. In diesem geht es nicht um eine grundsätzliche Reform, sondern um eine Erweiterung der verpflichtenden Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Außerdem sollen ausländische Lebensmittel und verarbeitete Produkte gekennzeichnet werden sowie frühere Lebensphasen miteinbezogen werden.
„Grundsätzlich ist es positiv, wenn möglichst viele Produkte tierischen Ursprungs ab dem nächsten Jahr gekennzeichnet werden müssen. Doch was bringt ein neues Label, wenn es tierquälerische Haltungsformen nicht klar als solche benennt? Die schönfärberischen Bezeichnungen für die unteren Haltungsstufen „Stall“ und „Stall und Platz“ suggerieren eher Schweine im Stroh statt enge Mastanlagen. Nötig wäre eine aussagekräftige Kennzeichnung wie bei der Vermarktung von Schaleneiern, bei der die tierschutzwidrige industrielle Tierhaltung auch klar als solche gekennzeichnet wird“, sagt Christina Ledermann, Vorsitzende von Menschen für Tierrechte.
Außerdem sei die Kennzeichnung nur ein Baustein. Es fehle ein Gesamtkonzept für den Umbau der Tierhaltung, das langfristige Förderungen für tiergerechtere Ställe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und die Einführung von Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme enthalte. Zudem müsse die Kennzeichnung für alle landwirtschaftlich gehaltenen Tiere und deren Produkte in allen Lebensphasen gelten. Bisher beziehe sie sich nur auf Schweinefleisch.
„Da wesentliche tierschutzfördernde Elemente des ursprünglich vorgesehenen Gesamtkonzeptes fehlen oder beendet wurden, ist eine Dynamik für den geforderten und notwendigen Umbau der Tierhaltung kaum zu erwarten. Um diesen dennoch einzuleiten, müssten die Haltungsformen “Stall” sowie “Stall+Platz”, die lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen oder leicht darüber liegen, perspektivisch ganz auslaufen“, fordert Christina Ledermann.
4.5.2026
Menschen für Tierrechte
Christina Ledermann
www.tierrechte.de